Rürup-Rente bzw. Basisrente
Schon gewusst? Sie laufen, tun etwas für Ihre Fitness: für heute, für morgen, für übermorgen - für Ihre Gesundheit im Alter. Mit der Altersvorsorge verhält es sich nicht anders als wie mit der Gesundheitsvorsorge: heute planen, heute vorsorgen, damit Sie später wirtschaftlich "ausgesorgt" haben, denn die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen zunehmend auf "wackeligen Beinen". Auch der Staat hat dies erkannt. Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird: die Basisrente bzw. die so genannte Rürup-Rente.
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Wissenswertes zur Rürup-Rente bzw. Basisrente |
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird: die Basisrente oder so genannte Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Die Vorsorgesparer erhalten hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente über Steuervorteile während des Ansparprozesses und bei der Rentenauszahlung. Das macht sie vor allem für Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungs-pflichtig sind.
Folgende Besonderheiten weist die Rürup-Rente auf:
- Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
- Die Leistungen können nur der versicherten Person zugute kommen
- Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
- Steuerliche Förderung in der Ansparphase während der Erwerbszeit
- Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
Für wen ist die Rürup-Rente besonders interessant?
Steuervorteile für Selbstständige
Die Rürup-Rente wird nur über Steuervorteile gefördert. Jeder Vorsorgesparer kann einen Teil seiner Aufwendungen für die Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Besonders lohnend ist dies für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Sie haben keine andere Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen. Denn die Riester-Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Zudem können Selbstständige ihre Beiträge der klassischen Renten- oder Kapitallebens-Versicherung seit 2005 nicht mehr steuerlich geltend machen.
Volle steuerliche Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen
Die Bundesregierung hat in einem ersten Schritt gegen die Doppelbesteuerung in der Basisversorgung mit dem Jahressteuergesetz 2022 die volle steuerliche Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ab dem nächsten Jahr beschlossen. Damit sind bereits ab dem Jahr 2023 Beiträge zur ersten Schicht bis zum Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen voll steuerlich wirksam. Ursprünglich waren 96 % für das Jahr 2023, 98 % für 2024 und 100 % erst ab 2025 vorgesehen.
Der neue Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen liegt ab 2023 bei 26.528 EUR für Alleinstehende und bei 53.056 EUR für Ehepaare.
Arbeitnehmer profitieren weniger
Für Selbstständige bedeutet dies: Um die Steuervorteile voll auszuschöpfen, können Sie in 2023 maximal 26.528 EUR (Verheiratete max. 53.056 EUR) in eine Rürup-Rente investieren. Arbeitnehmer sollten dagegen berücksichtigen, dass zu ihren Vorsorgeaufwendungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen. Auch müssen – soweit vorhanden- Arbeitnehmer auch noch die Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen.
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