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Berufsunfähigkeitsschutz
Schon gewusst? Sie laufen, tun
etwas für Ihre Fitness - für heute, für morgen, für
übermorgen - für Ihre Gesundheit in der Freizeit und im
Beruf.
Doch schaut man auf die Hauptursachen
von Berufsunfähigkeit geht der Berufsunfähigkeitsschutz
dabei Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste (fast) genauso
an wie alle anderen, denn wichtigen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
kann durch Laufen und Fitness nicht oder nur eingeschränkt
vorgebeugt werden.
Inzwischen wird fast jeder Vierte in Folge von Krankheit oder
Unfall berufsunfähig - privater Schutz ist zwingend notwendig
!
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Wichtig ist seit den Gesetzesänderungen
im Jahr 2000 vor allem: wer nach 1960 geboren ist erhält
vom Staat im Falle der Berufsunfähigkeit fast gar nichts
mehr.
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Wissenswertes zum Berufsunfähigkeitsschutz
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Berufsunfähigkeitsversicherung - Absturz verhindern
Jeweils über 200.000 Berufstätige mussten
in den Jahren 2018 und 2019 wegen ihrer angeschlagenen Gesundheit
ihren Job an den Nagel hängen. Hauptursachen waren Rückenprobleme,
Krebs, Herz- und Kreislaufprobleme sowie in zunehmenden Maße
psychische Erkrankungen. Der Staat leistet in diesem Fall kaum mehr
als ein Existenzminimum - und auch diese Leistungen sind ab 2000 noch
erheblich eingeschränkt worden. Eine Familie, bei der der Hauptverdiener
berufunfähig wird, steht da schnell am finanziellen Abgrund.
Wer braucht auf jeden Fall eine?
Seit 2000 gilt für alle nach 1960 Geborenen,
dass der Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente zahlt und zwar
nur für Berufstätige, die nur noch weniger als sechs Stunden
am Tag arbeiten können. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich
um den erlernten Beruf handelt, d.h. jeder Anspruchsteller, der nicht
mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann, kann von staatlicher
Seite auf einen Job als Pförtner verwiesen werden. Wer vor 1960
geboren ist, erhält Leistungen aus der staatlichen Rentenkasse.
Freiberufler, die nicht über berufständische Versorgungswerke
abgesichert sind, Selbständige, Studenten, Schüler, Auszubildende,
Hausfrauen und -männer erhalten gar nichts aus der gesetzlichen
Kasse, für Sie ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung geradezu
zwingend, wenn Sie sich nicht im Falle der Erwerbsunfähigkeit
mit leeren Händen dastehen wollen.
Leistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt
im wesentlichen das gleiche Ziel wie die Unfallversicherung, nämlich
die Geldzahlung im Falle der Invalidität. Unterschiede ergeben
sich hingegen bei den Zahlungsmodalitäten und beim Versicherungsumfang.
Statt Kapital wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine
monatliche Rente gezahlt und das nicht nur bei Invalidität durch
Unfall, sondern auch durch Krankheit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
ist somit der Unfallversicherung überlegen und sollte dieser
unbedingt vorgezogen werden. Vor allem wenn man bedenkt, dass eine
Berufsunfähigkeit in Folge einer Krankheit etwa zehnmal so häufig
eintritt wie in Folge eines Unfalls. Genau für die Invalidität
als Folge einer Krankheit leistet die Unfallversicherung aber nicht.
Faustregel: Wer eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung
hat, braucht keine Unfallversicherung mehr!
Fraglich bleibt noch, in welcher Höhe man sich für den Fall
der Berufsunfähigkeit versichern sollte. Als Faustregel kann
hier gelten, dass man in jungen Jahren das halbe Monatseinkommen,
mindestens aber 750 EUR, später etwa 40 bis 50 Prozent des monatlichen
Nettoeinkommens versichern sollte.
Entscheidend: Faire Bedingungen
Noch wichtiger als der Preis sind die Versicherungsbedingungen.
Schließlich ist eine Versicherung unabhängig von der Höhe
der Beiträge völlig wertlos, wenn sie im Ernstfall unter
Berufung auf diese oder jene Klausel nicht zahlt. Leistung - Ohne
Wenn und Aber ! Kaum anzuraten sind Tarife, bei denen Versicherte
bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen werden
können. Wichtig ausserdem: Die Versicherung zahlt schon dann,
wenn ein Arzt die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich
sechs Monate attestiert. Daneben soll die Rente rückwirkend ab
Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht erst ab ihrer Feststellung
gezahlt werden. Schließlich soll der Versicherer höchstens
fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten dürfen, wenn
der Kunde bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen versehentlich falsch
beantwortet hat. Schliesslich soll einem Versicherten nicht Beitragserhöhung
oder Kündigung drohen, wenn er seine Pflicht, Gesundheitsprobleme
offen zu legen, schuldlos verletzt hat.
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AKTUELL |
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Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
Einkommensteuer 2023
Info-PDF hier! |
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Informationsbroschüre |
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