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Wissenswertes
zur Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung
Funktionsweise und Vorteile
Bei der fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung werden eingezahlte Prämien - im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung bzw. „klassischen“ Rentenversicherung - als Sondervermögen, also abgetrennt vom Unternehmenskapital der Versicherungsgesellschaft, behandelt.
Die fondsgebundene Versicherung kann gerade während der Ansparphase für risikofreudigere Anleger eine sinnvolle Alternative bieten, da der Sparbeitrag in Investmentfonds fließt, und damit insbesondere bei langen Laufzeiten die Chancen des Börsenmarkts mit möglichen höheren Ablaufleistungen genutzt werden können.
Speziell die fondsgebundene Rentenversicherung - ein Kombiprodukt aus einer Rentenversicherung und einem Fondssparplan – kann als ideale Ergänzung der Altersvorsorge für renditebewusste Anleger bezeichnet werden. Sie schaffen sich ein Polster für die private Vorsorge und nehmen gleichzeitig Chancen auf dem Börsenmarktplatz wahr. Somit kombinieren Sie Sicherheit mit Renditechancen.
- Einmalbeiträge und monatliche Einzahlungen möglich
- Einmalauszahlung zum vereinbarten Zeitpunkt oder monatliche Rentenzahlung möglich
- im Todesfall des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen i.d.R. den Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile ausbezahlt
- bei einer gemanagten Police übernehmen erfahrene Experten die Geldanlage
Fondsgebundene Rentenversicherung und Alterseinkünftegesetz
Seit 2005 sind einmalige Kapitalauszahlungen steuerpflichtig. Teilweise profitiert die private Rentenversicherung auch vom Alterseinkünftegesetz, insbesondere sinkt der zu besteuernde Ertragsanteil der Rente im Alter. Zudem kann sie zumindest zum Teil vererbt werden. Zukünftig können Beiträge bis zu einem Freibetrag von 22.767 EUR für Ledige bzw. 53.056 EUR für Verheiratete als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies allerdings in voller Höhe erst 2025; in 2012 sind bereits 74% absetzbar (14.800/29.600 EUR für Alleinstehende/ Verheiratete). Bis 2025 steigt dieser Wert um jährlich 2%-Punkte.
Steuerpflichtiger Ertragsanteil
Rentenalter |
bis 2004 |
seit 2005 |
58 Jahre |
35% |
24% |
60 Jahre |
32% |
22% |
62 Jahre |
30% |
21% |
65 Jahre |
27% |
18% |
Diese Angaben gelten sowohl für die private als auch die fondsgebundene Rentenversicherung.
Für wen lohnt sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Arbeitnehmer und Selbständige
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist für alle Personen interessant, die aktiv das Thema "Private Altersvorsorge" angehen und gleichzeitig die Chancen am Börsenmarkt nutzen wollen. Grundsätzlich ist damit jeder Arbeitnehmer und Selbständige angesprochen, denn für sie ist eine zusätzliche Absicherung aufgrund der Rentenreform ratsam.
Beamte
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten über den Dienstherrn eine Pension. Ob diese Pension ausreichend ist, muss der Einzelne selbst für sich bestimmen.
Handwerker
Bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Handwerker, sind trotz selbständiger Tätigkeit für bestimmte Zeiten rentenversicherungspflichtig. Aufgrund der drastischen Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt es sich auch hier, über eine private Altersvorsorge nachzudenken.
Für wen lohnt sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Thema |
Klassische Rentenversicherung |
Fondsgebundene Rentenversicherung |
Verwaltung der Sparanteile erfolgt von |
Versicherung |
Investmentgesellschaft |
Mitsprache bei Anlagepolitik möglich? |
Nein |
Bei Abschluss des Vertrages, Änderungen während der Laufzeit möglich |
Wer bestimmt den Anlageschwerpunkt? |
Versicherung |
Versicherungsnehmer oder Investmentgesellschaft |
Kapitalwahlrecht vorhanden? |
Ja |
Ja |
Hinterbliebenenschutz
vorhanden? |
Nein |
Nein |
Garantierte Rente? |
Ja, plus Mindestverzinsung und eventuelle Überschüsse |
Nein |
Vorsorgeaufwand
steuerlich absetzbar? |
Ja |
Nein |
Unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommenssteuer- Pflicht? |
Ja, wenn Freigrenzen überschritten werden. |
Ja, wenn Freigrenzen überschritten werden. |
Versteuerung Ertragsanteil bei Rentenzahlung? |
Ja |
Ja |
Ein Produkt für die betriebliche Altersvorsorge? |
Ja, aber ab 2009 sozialversicherungs-pflichtig |
Ja, aber ab 2009 sozialversicherungs-pflichtig |
Tipps und Besonderheiten
Switchen
In der fondsgebundenen Rentenversicherung legen Sie Ihr Geld in Einzel- oder Dachfonds an. Achten Sie darauf, dass während der Laufzeit ein Wechsel der Fondspalette teilweise bzw. komplett erlaubt ist. Der Wechsel sollte mindestens einmal im Jahr kostenfrei sein.
Shiften
Vereinbaren Sie in Ihrem Vertrag, dass zum Ende der Laufzeit eine Überprüfung der Fonds stattfindet. Investiert Ihr Vertrag in risikostarke Fonds, sollten diese zum Ende
der Laufzeit weniger risikofreudigen Fonds weichen.
Veränderung des Auszahlungstermins
Beobachten Sie die Entwicklung Ihrer Fonds. Sie können Ihren Rentenbeginn bis zu fünf Jahre früher wählen, dadurch reduzieren Sie aber Ihr Guthaben, das in die Rente einfließt. Eine Verschiebung nach hinten ist ebenfalls möglich. In diesem Fall lassen Sie das angesammelte Kapital bis zu fünf Jahren ruhen und für sich arbeiten.
Begünstigten bestimmen
Geben Sie in Ihrer Fonds-Police an, wer im Falle des Todes in der Ansparphase die eingezahlten Beiträge und eine eventuelle Gewinnbeteiligung erhalten soll.
Aufschubzeit
Die Aufschubzeit ist die Differenz aus dem Vertragsbeginn und dem Ablaufdatum Ihres Vertrages.
Die Aufschubzeit darf aus steuerlichen Gründen nicht kleiner als 12 Jahre und größer als 40 Jahre sein. Bei Rentenbeginn sollten Sie nicht älter als 70 Jahre sein.
Hinterbliebenenschutz
Die fondsgebundene Rentenversicherung enthält keinen Hinterbliebenenschutz und ist so für Familien mit Kindern nur interessant, wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die in andere Formen der Risikoabsicherung investiert werden können.
Gesundheitsprüfung
Bei der klassischen wie auch der fondsgebundenen Rentenversicherung werden in der Regel keine Gesundheitsfragen gestellt.