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Unfallversicherung
für Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste
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Unfallversicherung
Schon gewusst?
Sie laufen, tun etwas für Ihre Fitness und für Ihre
Gesundheit. Gesundheitliche Absicherung ist Ihnen wichtig. Doch
wie sieht es aus mit der Absicherung von Unfällen in der
Freizeit? Laufen Sie in dieser Hinsicht "sorgenfrei"?
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Die Absicherung dieses Risikos geht uns Läufer ebenso an wie
alle Anderen! Die Unfallversicherung bietet Ihnen Absicherung für
sich und die ganze Familie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen,
wie insbesondere eine etwaige (Teil-)Invalidität, Krankenhausaufenthalte.
Wir empfehlen: Kinder-Unfallversicherung
auf jeden Fall abschließen!
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Finanz sucht die für Sie passenden Versicherungsschutz
aus den Angeboten führender Versicherungsunternehmen heraus
und das möglichst zu einem speziellen Rabatt, der für
Sie erheblicghe Beitragsersparnisse gegenüber
den normalen Tarifangeboten bringen kann.
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Wissenswertes zur Unfallversicherung
Überblick
Die Unfallversicherung ist vor allem für diejenigen wichtig,
die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen,
Kinder). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung
im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
dient dem gleichen Zweck, leistet aber nicht nur im Falle eines
Unfalls, sondern zahlt auch bei einer Berufsunfähigkeit durch
Krankheit eine monatliche Rente. Die Unfallversicherung stellt hier
also nur die "zweite Wahl" dar.
Die Unfallversicherung umfasst zwei Versicherungssummen - eine für
den Fall einer Unfallinvalidität
und eine für den Fall des Unfalltodes.
Ihre besondere Bedeutung liegt, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
auch, im Schutz für den Fall der Invalidität!
Eine Unfallversicherung ist besonders wichtig,
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um einen Einkommensausfall
durch eine Unfallinvalidität auszugleichen (auch lebenslängliche
Unterhaltsleistungen von Eltern an durch einen Unfall behinderte
Kinder, vgl. Kinderunfallversicherung) |
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um besondere Kosten bei einer schweren körperlichen
Behinderung durch einen Unfall abzudecken (z. B. Rollstuhl,
Fahrzeug-Sonderausstattungen, Wohnungsumbauten, Pflege -
insoweit sind Unfallversicherungen auch eine Art Pflegeversicherung)
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Aus der Unfallversicherung werden Leistungen
in Form von Kapitalzahlungen erbracht, entsprechend der Höhe
der Versicherungssumme bzw. entsprechend dem Grad der Invalidität.
Im Falle der Teilinvalidität wird nur ein Prozentsatz der vereinbarten
Invaliditätssumme ausgezahlt.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme im Falle des Unfalltodes
sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer
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einem erhöhten
Unfallrisiko ausgesetzt ist (z.B. Vielfahrer, riskante Hobbys
etc.) |
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die Prämien für
den Abschluss einer bedarfsdeckenden Lebensversicherung nicht
aufbringen kann (die Unfallversicherung stellt hier evtl.
eine kostengünstige Alternative dar, die Versorgung der
Hinterbliebenen zumindest bei einem Unfalltod sicherzustellen) |
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alleiniger Familienversorger
ist. |
Da Invaliditätsleistungen nach den Bedingungen erst nach einem
Jahr fällig und Vorauszahlungen bei eindeutiger Invalidität
nur bis zu einer mitversicherten Todesfallsumme geleistet werden,
ist die zusätzliche Vereinbarung einer zumindest kleinen Todesfallsumme
sinnvoll.
Eher nachteilig ist aus unserer Sicht der Abschluss einer Unfallversicherungen
mit Prämienrückgewähr. Hierbei handelt es sich um
eine Unfallversicherung mit einem mit ihr verbundenen Sparvorgang.
Aufgrund der geringen Rentabilität dieses Produkts raten wir
tendenziell von diesem Produkt ab - hier ist es zumeist besser eine
separate Geldanlage, z.B. eine Kapital-Lebensversicherung, mit einer
"reinen" Unfallversicherung zu kombinieren.
Die Prämien zur Unfallversicherung werden in der Regel nach
zwei Gefahrengruppen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst im
allgemeinen Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit (z.B.
Bürotätigkeit; Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe
A eingestuft). Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher
und gefährlicher Tätigkeit.
Versicherungsschutz besteht
im allgemeinen 24 Stunden am Tag - weltweit.
Was ist abgesichert?
Aufgabe der Unfallversicherung ist es,
die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der vereinbarten
Leistungsarten aufzufangen. Sie können vereinbaren:
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Invaliditätsleistung
Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit noch nach einem Jahr ganz oder zum
Teil dauernd beeinträchtigt wird (Invalidität),
erhalten Sie bei vollständiger Invalidität die volle,
bei Teilinvalidität den dem Invaliditätsgrad entsprechenden
Teil der Invaliditätssumme als Kapital ausgezahlt. Hat
der Versicherte am Unfalltag das 65. Lebensjahr bereits vollendet,
erhält er die Invaliditätsleistung in Form einer
Rente. Die Bemessung des Invaliditätsgrades ist in §
7 Abs. 1 (2) AUB festgelegt. |
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Invaliditätsleistung
mit Progression
Durch die Progression steigt die Entschädigungsleistung
ab einem Invaliditätsgrad von 26% überproportional
an. Bei Vollinvalidität beträgt die Leistung z.
B. ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme. |
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Todesfallleistung
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen
eines Unfalles, wird die versicherte Todesfallleistung fällig.
Sofern nichts anderes bestimmt wird, kommen im Erbfall die
gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung. |
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Krankenhaustagegeld
und Genesungsgeld
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem
Krankenhaus notwendig, so erhält der Versicherte für
jeden Krankenhaustag - bis zu zwei Jahre lang - das vereinbarte
Krankenhaustagegeld. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
gibt es zusätzlich ein Genesungsgeld gestaffelt, nach
der Dauer des Krankenhausaufenthaltes. |
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Übergangsleistung
Sie soll dem Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten,
z. B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Die Übergangsleistung
wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem
Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit noch immer zu mehr als 50 % beeinträchtigt
ist. |
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Kosmetische
Operationen
Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche derart
beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der Heilbehandlung
das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person
dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich
die versicherte Person, sich einer kosmetischen Operation
(z.B. Narbenbeseitigung) zu unterziehen, werden die mit der
Operation und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden
Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
übernommen (innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall).
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Ohne zusätzlichen Beitrag sind Kostenübernahmen bis 3.000
EUR für Bergungskosten eingeschlossen:
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für notwendige
Such-, Rettungs- sowie Bergungseinsätze unter Verbringung
des Unfallverletzten ins nächste Krankenhaus |
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für erforderliche Mehraufwendungen
beim Rücktransport zum Heimatort |
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für den Transport von
Unfalltoten zum Heimatort |
Auf die Leistungen der Unfallversicherung werden Zahlungen aus der
Gesetzlichen Unfallversicherung oder Haftpflichtentschädigungen
nicht angerechnet.
Was ist nicht versichert?
Gewisse Risiken werden vom Versicherungsschutz nicht erfaflt.
Ausgeschlossen sind danach insbesondere
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Unfälle
infolge Bewusstseinsstörungen (z. B. Trunkenheit) |
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Vorsätzliche Selbstbeschädigung
und Selbstmord |
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Unfälle
durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse oder bei aktiver
Beteiligung an inneren Unruhen |
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Unfälle als Berufs-
oder Sportflieger oder beim Fallschirmspringen |
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Infektionen und Vergiftungen
(bei Kindern sind aber Vergiftungsfälle bis zur Vollendung
des 10. Lebensjahres mitversichert) |
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Unfälle bei Teilnahme
an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen |
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Unfälle durch Kernenergie
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Speziell: Kinder-Unfallversicherung
Die Versicherung von Kindern gegen die
finanziellen Folgen von Unfällen ist besonders wichtig. Kann
ein Kind aufgrund eines Unfalls ein Leben lang nicht für sein
eigenes Einkommen sorgen, müssen die Eltern möglicherweise
bis zu ihrem Tode für den Unterhalt aufkommen. Insbesondere,
wenn man bedenkt, wie günstig eine solche Versicherung ist,
sollte man auf ihren Schutz nicht verzichten.
Ebenfalls angeboten werden Kinder-Invaliditätsversicherungen.
Diese zahlen nicht nur, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird,
sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Empfehlenswert
ist der Abschluss einer Kinder-Unfallversicherung in der Höhe,
dass aus ihrer Auszahlung im Falle einer dauernden Invalidität
ein bestimmter Teil des Lebensunterhalts des Kindes bestritten werden
kann. Bei dem derzeitigen Zinsniveau wird beispielsweise zur Absicherung
einer monatlichen Rente mit einer Kaufkraft von EUR 1.000 ein Kapitalbetrag
von über EUR 200.000 benötigt.
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AKTUELL |
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Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
Einkommensteuer 2023
Info-PDF hier! |
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Informationsbroschüre |
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Info-Broschüre der Marathon Finanz AG zum downloaden.
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