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Hausratversicherung für Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste
Hausratversicherung

Ein Teil Ihres Vermögens steckt in Ihrer Wohnung. Dazu zählt die gesamte Einrichtung, Wertsachen, Unterhaltungselektronik, die gesamte Kleidung und vieles mehr. Feuer, Einbruch/Diebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden können zu verheerenden Schäden führen. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen mit einer Hausratversicherung !


Marathon Finanz sucht eine für Sie passende Hausratversicherung aus dem Angebot führender Versicherungsunternehmen heraus und das möglichst zu einem speziellen Rabatt, der für Sie erhebliche Beitragsersparnisse gegenüber den normalen Tarifangeboten bringen kann.
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Wissenswertes zur Hausratversicherung

Was ist Hausrat? Was ist abgesichert?
Was ist nicht versichert?
Versicherungssumme, Versicherungsort, spezielle Entschädigungsgrenzen

Was ist Hausrat ? Was ist abgesichert ?
Als Hausrat bezeichnet man Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung gehören (Möbel, Teppiche, Bilder usw.), gebraucht werden (Beispiel: Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente) und verbraucht werden (Beispiel: Nahrungsmittel).
Zum Hausrat gehören aber auch Bargeld und Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Edelsteine und Antiquitäten. Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch
Feuer
Einbruch / Diebstahl
Raub
Vandalismus
Leitungswasser
Sturm (ab Windstärke 8) und
Hagel
verursacht werden.

Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden und Glasbruch gegen Zuschlag erweitert werden. Zu beachten ist jedoch, dass einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, von der Versicherung ausgenommen sind:
Sengschäden durch glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
Niederschläge, Grund- und Hochwasser
(wird von einigen Versicherungsunternehmen mittlerweile optional angeboten)
Sturmflut, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck
(Versicherungsschutz wird teilweise angeboten)
Kriegsereignisse.


Was ist nicht versichert?
Mit der Hausratversicherung kann nicht alles abgedeckt werden. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind:
Hausrat von Untermietern
Auto und Anhänger
Wasserfahrzeuge
Gebäudebestandteile (Ausnahme: vom Mieter in das Gebäude eingebrachte Dinge, z.B. festgeklebte Teppichböden)

Versicherungssumme, Versicherungsort,
spezielle Entschädigungsgrenzen
Wichtig ist, dass die gewählte Versicherungssumme möglichst genau dem Neuwert des Hausrats entspricht (Hausratversicherung zum Neuwert). Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Neuanschaffung der verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände den finanziellen Rahmen des Versicherungsnehmers überlasten würde. Vor Abschluss der Versicherung ist es also sinnvoll, den Neuwert sämtlicher Hausratgegenstände zumindest überschlägig zu berechnen, um dann die Versicherungssumme in entsprechender Weise zu wählen. Um eine Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden, sollte die "Neuwert-Versicherungssumme" von Zeit zu Zeit überprüft werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, kann natürlich auch eine sog. "Unterversicherungsverzichts-Klausel" vereinbart werden, die bei einer Versicherungssumme von 700 EUR/qm gegeben ist.

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben.

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass es für einige Gegenstände sogenannte Entschädigungsgrenzen (Höchstgrenzen, bis zu deren Höhe ein Schaden bezahlt wird) gibt. Für Wert- und Kunstgegenstände liegt diese grundsätzlich bei 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme. Für bestimmte Gegenstände ergeben sich zudem folgende Entschädigungsgrenzen, wenn sie außerhalb mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht oder außerhalb eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür aufbewahrt wurden:
Bargeld bis zu EUR 1.000
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis zu EUR 3.000
Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin bis zu EUR 25.000.

Wer ein Arbeitszimmer in der Wohnung hat oder seinem Beruf von dort aus nachgeht, sollte bei Abschluss der Hausratversicherung klären, inwieweit solche "beruflichen Gegenstände" mitversichert sind.

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