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Hausratversicherung
Ein Teil Ihres Vermögens steckt in Ihrer Wohnung. Dazu zählt
die gesamte Einrichtung, Wertsachen, Unterhaltungselektronik, die
gesamte Kleidung und vieles mehr. Feuer, Einbruch/Diebstahl, Sturm,
Hagel und Leitungswasserschäden können zu verheerenden Schäden
führen. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen mit
einer Hausratversicherung !
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Wissenswertes
zur Hausratversicherung
Was ist Hausrat ? Was ist abgesichert ?
Als Hausrat bezeichnet man Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung
gehören (Möbel, Teppiche, Bilder usw.), gebraucht werden
(Beispiel: Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Hobby- und
Sportgeräte, Musikinstrumente) und verbraucht werden (Beispiel:
Nahrungsmittel).
Zum Hausrat gehören aber auch Bargeld und Wertgegenstände
wie zum Beispiel Schmuck, Edelsteine und Antiquitäten. Eine Hausratversicherung
schützt den gesamten Hausrat vor den finanziellen Folgen von
Schäden, die durch
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Feuer |
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Einbruch / Diebstahl |
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Raub |
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Vandalismus |
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Leitungswasser |
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Sturm (ab Windstärke 8)
und |
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Hagel |
verursacht werden.
Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz
bei Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden und Glasbruch
gegen Zuschlag erweitert werden. Zu beachten ist jedoch, dass einige
Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden
sind, von der Versicherung ausgenommen sind:
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Sengschäden durch glimmende
Zigaretten oder Streichhölzer |
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Kurzschluss an elektrischen
Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion
ist |
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Einfacher Diebstahl (z.B. bei
unverschlossenen Türen) |
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Niederschläge, Grund-
und Hochwasser
(wird von einigen Versicherungsunternehmen mittlerweile optional
angeboten) |
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Sturmflut, Erdbeben, Lawinen
oder Schneedruck
(Versicherungsschutz wird teilweise angeboten) |
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Kriegsereignisse. |
Was ist nicht versichert?
Mit der Hausratversicherung kann nicht alles
abgedeckt werden. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind:
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Hausrat von Untermietern |
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Auto und Anhänger |
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Wasserfahrzeuge |
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Gebäudebestandteile (Ausnahme:
vom Mieter in das Gebäude eingebrachte Dinge, z.B. festgeklebte
Teppichböden) |
Versicherungssumme, Versicherungsort,
spezielle Entschädigungsgrenzen
Wichtig ist, dass die gewählte Versicherungssumme
möglichst genau dem Neuwert des Hausrats entspricht (Hausratversicherung
zum Neuwert). Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Neuanschaffung
der verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände
den finanziellen Rahmen des Versicherungsnehmers überlasten würde.
Vor Abschluss der Versicherung ist es also sinnvoll, den Neuwert sämtlicher
Hausratgegenstände zumindest überschlägig zu berechnen,
um dann die Versicherungssumme in entsprechender Weise zu wählen.
Um eine Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden, sollte die
"Neuwert-Versicherungssumme" von Zeit zu Zeit überprüft
werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, kann natürlich
auch eine sog. "Unterversicherungsverzichts-Klausel" vereinbart
werden, die bei einer Versicherungssumme von 700 EUR/qm gegeben ist.
Versicherungsort ist
die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels
geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während
des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch
längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn
ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer
anzugeben.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass
es für einige Gegenstände sogenannte Entschädigungsgrenzen
(Höchstgrenzen, bis zu deren Höhe ein Schaden bezahlt wird)
gibt. Für Wert- und Kunstgegenstände liegt diese grundsätzlich
bei 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme. Für bestimmte Gegenstände
ergeben sich zudem folgende Entschädigungsgrenzen, wenn sie außerhalb
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht oder außerhalb
eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür aufbewahrt
wurden:
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Bargeld bis zu EUR 1.000 |
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Urkunden, Sparbücher
und sonstige Wertpapiere bis zu EUR 3.000 |
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Schmuck, Edelsteine, Perlen,
Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus
Gold oder Platin bis zu EUR 25.000. |
Wer ein Arbeitszimmer
in der Wohnung hat oder seinem Beruf von dort aus nachgeht, sollte
bei Abschluss der Hausratversicherung klären, inwieweit solche
"beruflichen Gegenstände" mitversichert sind.
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