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Wohngebäudeversicherung
für Läufer, Fitness und Gesundheitsbewusste
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Wohngebäudeversicherung
Erhalten Sie den Vermögenswert Ihres Eigenheims und Ihrer Eigentumswohnung,
insbesondere bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leistungswasserschäden
!
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aus dem Angebot führender Versicherungsunternehmen heraus
und das möglichst zu einem speziellen Rabatt, der für
Sie erhebliche Beitragsersparnisse gegenüber den normalen
Tarifangeboten bringen kann.
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Interesse ? Fragen ? Angebot anfordern ?
Schreiben Sie uns!. Wir helfen
Ihnen gerne weiter - fair, individuell, kompetent!
Wissenswertes
zur Wohngebäudeversicherung
Überblick
Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer.
Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert,
falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als
Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen
ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich
vorgeschrieben. Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch
Feuer. Der Schutz kann des weiteren auf Schäden durch Sturm,
Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte
oder verbundene Wohngebäudeversicherung
ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung
i.d.R. von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm,
Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung im Rahmen des
Feuerschutzes auch die entgangene Miete (bei vermieteten Objekten)
bzw. bei selbstbewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für
eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - für bis zu maximal
12 Monate. Das Grundstück sowie Erschließungskosten sind
hingegen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten
Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am
billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer
sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche
mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser-
bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit
von Stürmen abhängig.
Schwieriger wird es bei der Frage nach der angemessenen Versicherungssumme.
I.d.R. wird hier der "gleitende Neuwert" angesetzt. Diesem
liegt eine recht komplizierte Rechnung zugrunde, er gewährleistet
aber, dass sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes, jährlich
angepasst, auf dem aktuellen Stand befindet. Die Versicherungssumme
verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex.
Demgemäss verändern sich auch die Versicherungsbeiträge.
Ihre Höhe ist jedoch nicht direkt vom Baukostenindex abhängig,
sondern sie verhalten sich einem sogenannten Prämienfaktor entsprechend,
der in enger Korrelation mit dem Baukostenindex jährlich neu
berechnet wird.
Die Versicherungssumme der gleitenden Neuwertversicherung wird auf
einen "Wert 1914" zurückgerechnet. Hierzu wird der
aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses durch den Baukostenindex geteilt.
Wollen Sie nun die Höhe Ihrer Versicherungssumme überprüfen,
müssen Sie den in Ihrer Police eingetragenen "Wert 1914"
mit dem derzeitigen Baukostenindex multiplizieren. Nun haben Sie den
Betrag, der derzeit bei einem Totalschaden gezahlt werden würde.
Die Höhe der Versicherungsprämie hingegen errechnet sich
aus der "Versicherungssumme 1914", multipliziert mit dem
Prämienfaktor, der derzeit bei ca. 17,03 liegt
Was ist abgesichert ?
Ihr Haus stellt einen beträchtlichen Vermögenswert dar.
Sichern Sie sich ab, um diesen Wert zu erhalten. Mit einer Wohngebäudeversicherung
genießen Sie finanziellen Rückhalt. Folgende Gefahren sind
standardmäßig abgedeckt:
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Brand, Blitzschlag, Überspannung
durch Blitz, Explosion |
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Leitungswasser, Rohrbruch,
Frost |
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Sturm, Hagel |
Der Versicherungsschutz kann gegen Beitragszuschlag erweitert werden:
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Zubehör zu Wohnzwecken
(Beispiel: Hausbriefkästen, Brennstoffvorräte, Lampen)
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Zubehör zur Instandhaltung
(Beispiel: Dachziegel, Fassadenfarbe, Ersatzfliesen) |
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Grundstücksbestandteilen
(Beispiel: Türen, Fenster, Heizungsanlagen) |
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden...
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durch Durchnässung, Bruch
und Frost, solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig
oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar
ist. |
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durch Erdsenkung oder Erdrutsch,
sofern sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht
wurden. |
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durch Niederschläge,
Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer,
witterungsbedingten Rückstau, Plansch- oder Reinigungswasser,
Hausschwamm. |
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die dadurch entstehen,
dass Sachen bewusst und ihrem Zweck nach dem Feuer oder der
Wärme ausgesetzt werden (z. B. ausgeglühte Heizungskessel).
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vor Bezugsfertigkeit
des Gebäudes, oder wenn es wegen Umbauarbeiten für
seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist. |
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an Laden- und Schaufensterscheiben.
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durch Sturmflut
und Lawinen. |
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durch Regen, Hagel,
Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene
oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
eindringen. |
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AKTUELL |
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Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
Einkommensteuer 2023
Info-PDF hier! |
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Informationsbroschüre |
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Info-Broschüre der Marathon Finanz AG zum downloaden.
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