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Wohngebäudeversicherung für Läufer, Fitness und Gesundheitsbewusste
Wohngebäudeversicherung

Erhalten Sie den Vermögenswert Ihres Eigenheims und Ihrer Eigentumswohnung, insbesondere bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leistungswasserschäden !


Marathon Finanz sucht eine für Sie passende Gebäudeversicherung aus dem Angebot führender Versicherungsunternehmen heraus und das möglichst zu einem speziellen Rabatt, der für Sie erhebliche Beitragsersparnisse gegenüber den normalen Tarifangeboten bringen kann.
Mehr Werte für Läufer !


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Wissenswertes zur Wohngebäudeversicherung

Überblick
Was ist abgesichert ?
Was ist nicht versichert?

Überblick
Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Der Schutz kann des weiteren auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung i.d.R. von der Hausverwaltung abgeschlossen.

Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die entgangene Miete (bei vermieteten Objekten) bzw. bei selbstbewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - für bis zu maximal 12 Monate. Das Grundstück sowie Erschließungskosten sind hingegen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.

Schwieriger wird es bei der Frage nach der angemessenen Versicherungssumme. I.d.R. wird hier der "gleitende Neuwert" angesetzt. Diesem liegt eine recht komplizierte Rechnung zugrunde, er gewährleistet aber, dass sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes, jährlich angepasst, auf dem aktuellen Stand befindet. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex. Demgemäss verändern sich auch die Versicherungsbeiträge. Ihre Höhe ist jedoch nicht direkt vom Baukostenindex abhängig, sondern sie verhalten sich einem sogenannten Prämienfaktor entsprechend, der in enger Korrelation mit dem Baukostenindex jährlich neu berechnet wird.

Die Versicherungssumme der gleitenden Neuwertversicherung wird auf einen "Wert 1914" zurückgerechnet. Hierzu wird der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses durch den Baukostenindex geteilt. Wollen Sie nun die Höhe Ihrer Versicherungssumme überprüfen, müssen Sie den in Ihrer Police eingetragenen "Wert 1914" mit dem derzeitigen Baukostenindex multiplizieren. Nun haben Sie den Betrag, der derzeit bei einem Totalschaden gezahlt werden würde. Die Höhe der Versicherungsprämie hingegen errechnet sich aus der "Versicherungssumme 1914", multipliziert mit dem Prämienfaktor, der derzeit bei ca. 17,03 liegt

Was ist abgesichert ?
Ihr Haus stellt einen beträchtlichen Vermögenswert dar. Sichern Sie sich ab, um diesen Wert zu erhalten. Mit einer Wohngebäudeversicherung genießen Sie finanziellen Rückhalt. Folgende Gefahren sind standardmäßig abgedeckt:
Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion
Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
Sturm, Hagel

Der Versicherungsschutz kann gegen Beitragszuschlag erweitert werden:

Zubehör zu Wohnzwecken (Beispiel: Hausbriefkästen, Brennstoffvorräte, Lampen)
Zubehör zur Instandhaltung (Beispiel: Dachziegel, Fassadenfarbe, Ersatzfliesen)
Grundstücksbestandteilen (Beispiel: Türen, Fenster, Heizungsanlagen)


Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden...
durch Durchnässung, Bruch und Frost, solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist.
durch Erdsenkung oder Erdrutsch, sofern sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden.
durch Niederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, witterungsbedingten Rückstau, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm.
die dadurch entstehen, dass Sachen bewusst und ihrem Zweck nach dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden (z. B. ausgeglühte Heizungskessel).
vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes, oder wenn es wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
an Laden- und Schaufensterscheiben.
durch Sturmflut und Lawinen.
durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eindringen.


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