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Schadenersatz-Rechtsschutz
Tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen einen
Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht
werden können. |
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Verkehrs-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung tritt
für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen,
Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen
rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtsschutz gilt dabei nicht
nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle
Insassen. |
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Vertrags-
und Sachenrechts-Rechtsschutz
Diese Leistungskomponente unterstützt, wenn im Privatbereich
Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens
geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag,
Kreditaufnahme). |
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Arbeits-Rechtschutz
Hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären.
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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Er schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer
und Vermieter oder als Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
Sie kommt für Kosten auf, die aus Streitigkeiten mit dem
Vertragspartner, den Verwaltungsbehörden, oder den Nachbarn
entstehen. |
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Steuer-Rechtsschutz
Für Steuerprozesse vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht.
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Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wenn Sie einen Prozess vor dem Sozialgericht führen müssen,
z.B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken-,
Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, tritt diese
Form des Rechtsschutz ein. |
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Verwaltungs-Rechtsschutz
in Verkehrssachen
(Führerschein-Rechtsschutz) Tritt ein, wenn in Verkehrssachen
Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht
zu führen sind (z.B. bei Führerscheinentzug). |
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Disziplinar-
und Standes-Rechtsschutz
Übernimmt das finanzielle Risiko, sich in Disziplinar-
und Standesfragen zu verteidigen, insbesondere als Beamter,
Soldat, Wehrpflichtiger, aber auch als Arzt, Steuerberater etc.
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Straf-
sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Hilft, sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger
Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren
zu verteidigen.
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Beratungs-Rechtsschutz
Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder
Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen.
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