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Rechtsschutz-, Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen
Rechtsschutzversicherung

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Wissenswertes zur Rechtsschutzversicherung

Das menschliche Zusammenleben ist heute vielerorts durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies, dass seine rechtlichen Interessen immer öfter berührt werden, und er sein Recht verteidigen muss.

Ein Streit mit dem Arbeitgeber, einem Händler, einem Unfallgegner oder dem Vermieter kostet jedoch Zeit und erfordert oft das Einschalten eines Rechtsanwalts. Seine Hinzuziehung ist teuer, insbesondere dann, wenn es um einen hohen Streitwert geht oder der Gang vor ein Gericht nötig wird. Dieses finanzielle Risiko soll von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Sie zahlt im Streitfall den Vorschuss für einen Rechtsanwalt und die beim Gericht anfallenden Kosten. Wird der Prozess gewonnen, muss die Gegenpartei die verauslagten Kosten erstatten. Ohne Rechtsschutzversicherung wäre mancher daher - selbst bei noch so guten Chancen - geneigt, auf sein Recht zu verzichten, da ihm ein Prozess (und vor allem sein Ausgang) finanziell zu gewagt erscheint.

Rechtsschutzversicherungen werden in zahlreichen unterschiedlichen Rechtsgebieten angeboten. Oft werden sie als Paket, je nach Zielgruppe unterschiedlich, aus folgenden Leistungsbausteinen zusammengesetzt:

Schadenersatz-Rechtsschutz
Tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können.
Verkehrs-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtsschutz gilt dabei nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Insassen.
Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz
Diese Leistungskomponente unterstützt, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme).
Arbeits-Rechtschutz
Hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Er schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Vermieter oder als Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Sie kommt für Kosten auf, die aus Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, den Verwaltungsbehörden, oder den Nachbarn entstehen.
Steuer-Rechtsschutz
Für Steuerprozesse vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wenn Sie einen Prozess vor dem Sozialgericht führen müssen, z.B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, tritt diese Form des Rechtsschutz ein.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
(Führerschein-Rechtsschutz) Tritt ein, wenn in Verkehrssachen Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht zu führen sind (z.B. bei Führerscheinentzug).
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Übernimmt das finanzielle Risiko, sich in Disziplinar- und Standesfragen zu verteidigen, insbesondere als Beamter, Soldat, Wehrpflichtiger, aber auch als Arzt, Steuerberater etc.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Hilft, sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren zu verteidigen.
Beratungs-Rechtsschutz
Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen.

Von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind hingegen Streitfälle für Bauvorhaben, wegen Scheidung oder im Zusammenhang mit Erbschaften. Auch Geldstrafen und Bußgelder werden vom Versicherer nicht übernommen.
Der Versicherungsschutz gilt i.d.R. in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und durch alle Instanzen. Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherungsgeber allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen.
Grundsätzlich gilt: alle Rechtsstreitigkeiten, deren Grundstein bei Vertragsabschluß bereits gelegt ist, sind von der Leistung ausgeschlossen!
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch teilweise recht hilfreich sein. Die Entscheidung hinsichtlich des Abschlusses steht dabei im Ermessen des Versicherungsnehmers. Sinnvoll könnte der Abschluss einer solchen Police vielleicht für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) oder für Selbständige sein, die einem erhöhten Risiko von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein dürften.


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