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Betriebliche Altersvorsorge für Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste
Direktversicherung

Es gibt gute Gründe für eine betriebliche Altersversorgung. Aber jeder hat seinen eigenen Blickwinkel und seine eigene Motivation – so auch für die Einrichtung und Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge.



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Wissenswertes zur Direktversicherung

Direktversicherung - durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die Direkt-versicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns steuer- und sozialabgabenfrei für die Altersversorgung zurückzulegen.

Aufbau und Beiträge

Die Direktversicherung wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 neu geordnet und in das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung integriert. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Die steuerfreien Prämien können der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (in 2023: bis 3.504 EUR p.a. oder 292 EUR/Monat) der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Soweit nicht die frühere Pauschalbesteuerungsregelung nach §40b EStG genutzt wird, kann dieser Betrag um bis zu 3.504 EUR auf insgesamt 7.008 EUR jährlich erhöht werden. Die Beiträge, die höher als 3.504 EUR sind, sind allerdings nur steuerfrei (es besteht Sozialabgabenpflicht). Die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig.

Anwartschaft und Leistungen

Im Versorgungsfall fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder seinenversorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu. Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuerpflichtig. Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolge-arbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungs-vertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.


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