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Private
Krankenvollversicherung
Mit der richtigen Privaten Krankenversicherung können Sie viel
Geld sparen. Bessere Leistungen und günstige Beiträge sind
die Hauptargumente für den Eintritt in die Private Krankenversicherung.
Doch Vorsicht ! - Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden
sich im Preis und im Leistungsprofil.
Wichtig: Läufer, Fitness-
und Gesundheitsbewusste können mit Ihrem Verhalten einen verbesserten
Leistungsumfang bekommen und andere finanzielle Vorteile erzielen.
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Wissenswertes
zur Privaten Krankenvollversicherung
Wer kann sich privat versichern ?
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Selbständige und Freiberufler |
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Arbeitnehmer und Angestellte
mit einem Jahresbruttogehalt
über 64.350 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr |
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Beamte |
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Studenten |
Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler können
unabhängig von der Höhe ihres Einkommens jederzeit in
die private Krankenversicherung wechseln.
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb
der Versicherungspflichtgrenze (2023: 64.350 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr, oder monatlich 5.362,50 Euro) können in
die Private Krankenversicherung wechseln. Angestellte und Arbeiter,
deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze liegt,
sind Pflichtmitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können ihren persönlichen Schutz aber durch private
Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter
oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze
versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten
durch die Gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht
befreien lassen. Voraussetzung: der Arbeitnehmer muss mindestens
5 Jahre in der Privaten Krankenversicherung versichert gewesen sein.
Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte)
Beamte erhalten eine Beihilfe zu den Krankheitskosten.
Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder
deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 Prozent (bzw.
70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten
70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Die private Krankenversicherung
bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen
Beiträgen. Weitere beihilfeberechtigte Personen sind Richter,
Beamte auf Probe, Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch
Hinterbliebene (Witwen und Waisen) dieser Berufsstände können
sich privat versichern. Auszubildende bei einem öffentlich-rechtlichen
Träger haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat zu
versichern.
Studenten und Ärzte im Praktikum
Studenten und Ärzte im Praktikum können
sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung
befreien lassen.
Unterschiede zwischen Gesetzlicher
und Privater Krankenversicherung
Über 90 Prozent der Bundesbürger sind
zur Zeit gesetzlich krankenversichert. Die Kürzungen nach der
Gesundheitsreform und die Höhe der Zuzahlungen veranlassen inzwischen
viele Kassenpatienten, sich privat zu versichern. Ob gesetzlich oder
privat, beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die jeder für
sich prüfen sollte.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
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Die Private Krankenversicherung (PKV)
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Die GKV funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip.
Alle gesetzlich Versicherten werden gleich behandelt.
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Die PKV funktioniert nach dem Individualprinzip.
Der Versicherungsschutz kann individuell nach den persönlichen
Bedürfnissen gestaltet werden.
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In der GKV sind die meisten pflichtversichert.
Arbeiter und Angestellte, die weniger als derzeit 64.350 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr
(5.362,50 EUR monatlich) verdienen, haben keine
Wahl. Sie müssen sich gesetzlich versichern und können
lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen wählen.
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Mitglieder der PKV sind freiwillig versichert.
Wer in 2023 mehr als 64.350 EUR jährlich (5.362,50 EUR
monatlich) verdient hat, kann in die PKV wechseln. Außerdem
haben Beamte, Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit,
sich privat zu versichern.
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Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen;
Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert.
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Versicherungsschutz gilt nur für den
Versicherten selbst. Der Beitrag ist abhängig von Geschlecht,
Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang.
Jedes Familienmitglied muss eine einzelne Police abschließen.
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Der Gesetzgeber gibt einheitliche Leistungen
in der GKV vor. Eine individuelle Erweiterung kann nur durch
eine private
Zusatzversicherung erreicht werden.
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Je nach Bedarf kann der Versicherungsschutz
individuell zusammengestellt werden; vom Basis- bis zum TOP-Schutz.
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Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken
rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
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Die Abrechnung mit Ärzten und Apotheken
übernimmt der Versicherte selbst. Die Kosten werden im
Nachhinein von der PKV erstattet.
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Wer von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung
wechselt, ist an diese Entscheidung gebunden.
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Der Wechsel zurück in die gesetzlichen
Krankenkassen ist im Allgemeinen nicht möglich. Ausnahmen
bestehen hier aber: Unterschreitet das Einkommen die Bemessungsgrenze
oder tritt Arbeitslosigkeit ein, können Ausnahmen gemacht
werden.
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Es besteht keine Kündigungsmöglichkeit
durch die Krankenkasse. Der Gesetzgeber kann die Leistungen
einschränken oder verändern.
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Es besteht keine Kündigungsmöglichkeit
durch den Versicherer. Die vertraglich vereinbarten Leistungen
können nicht verändert oder eingeschränkt werden.
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Leistungen der privaten Krankenversicherung
Leistungsabwicklung zwischen Versicherungsnehmer
und Versicherung
Der Privatversicherte ist Vertragspartner
des Arztes. Der Versicherte begleicht die Arztrechnung und reicht
diese bei seiner Krankenversicherung ein. Versicherte können
auch unbezahlte Rechnungen zur Prüfung einsenden. Die Kostenerstattung
an den Arzt erfolgt nach Rechnungsprüfung und Erstattung durch
die Versicherung. Ärzte wissen über diese Vorgehensweise
Bescheid und geben Ihren Patienten einen faires Zahlungsziel.
Merkmale der Arztrechnung
Eine Arztrechnung sollte immer aus bestimmten
Komponenten bestehen:
Name des Arztes |
Benennung der Krankheit |
angewandte Gebührenordnung
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Gebührensätze und
Steigerungssätze |
Datum der Leistungserbringung
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Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus
Bei einem Unfall erstattet die Versicherung die
angefallenen Kosten für den stationären Aufenthalt. Ist
ein Krankenhausaufenthalt unausweichlich, kann die Private Krankenversicherung
im Vorfeld informiert werden. Die Krankenversicherung stellt eine
Kostenübernahme-Erklärung aus.
Rehabilitations-Massnahme im Sanatorium
Bei Rehabilitations-Maßnahmen muss im Vorfeld
der Leistungsträger ermittelt werden. Liegt ein berufsbedingter
Unfall vor, leistet die Berufsgenossenschaft. In allen anderen Fällen
die Krankenversicherung.
Kuren
Kostenerstattung von Kuren sind tarifabhängig.
Diese Tarife werden auch Kurkostentarife genannt. Entweder wird eine
bestimmte Summe pro Tag oder ein Zuschuss bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze festgelegt. Kuren sollten im Vorfeld der Versicherung
gemeldet werden.
Apotheken-Kosten
Apotheken-Kosten müssen vorbezahlt werden.
Privatversicherte reichen diese Kosten an ihre Private Krankenversicherung
zur Prüfung ein. Ist die Versicherung zur Leistung nach Tarif
verpflichtet, werden die Apotheken-Kosten erstattet.
Berechnung des Beitrags in der Privaten
Krankenversicherung
Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung
orientieren sich nicht am Einkommen. Sie sind risikogerecht kalkuliert
und richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Lebensalter bei
Eintritt in die Versicherung, nach dem Geschlecht und dem Umfang der
abgesicherten Leistungen.
Leistungsumfang
Je umfangreicher die vereinbarten Leistungen,
umso höher ist der Beitrag. Jeder zahlt also entsprechend seinem
persönlichen Risiko. Je niedriger das Eintrittsalter, desto geringer
ist das Risiko zu erkranken und dementsprechend niedriger sind die
Beiträge.
Arbeitgeberzuschuss
Auch privatversicherte Angestellte erhalten
für die Private Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss.
Wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung muss der Arbeitgeber die
Hälfte des Beitrags zahlen, jedoch höchstens bis zum Höchstbeitrag
in der Gesetzlichen.
Bildung von Altersrückstellungen
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme
von Gesundheitsleistungen. Die Gesellschaften müssen Ihre Beiträge
von vornherein so kalkulieren, dass die Police für Rentner finanzierbar
bleibt. Als Privatversicherter zahlen Sie deshalb mit Ihrer Prämie
einen Sparanteil für Altersrückstellungen, den die Versicherer
ertragbringend anlegen. Seit dem 01.01.2000 müssen Neuversicherte
eine Zuschlag von 10% auf ihren Beitrag bezahlen. Vom Zuschlag ausgenommen
sind Kranken- und Krankenhaustagegeld, Pflegepflichtversicherung,
Anwartschafts- und Ausbildungsversicherung. Risikozuschläge,
Ergänzungs-, Kur-, Ruhens- und Beitragsentlastungstarife bleiben
unberührt. Dieser gesetzliche Zuschlag wird in der Regel vom
20. bis 59. Lebensjahr berechnet. Mit dem 60. Lebensjahr endet die
Zahlung des Zuschlags. Diese Mittel sollen Beitragserhöhungen
ab dem 65. Lebensjahr auffangen und zur Stabilisierung der Beiträge
im Alter beitragen.
So können Sie die Höhe des Beitrages
beeinflussen
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Die Beiträge können
durch Selbstbeteiligung reduziert werden |
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Der individuelle Versicherungsschutz
kann angepasst werden, z.B. Wechsel in einen anderen Tarif,
Absenkung des Leistungsniveaus. Wer weniger Leistungen beansprucht,
spart Prämie |
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Beteiligung an
Rückerstattungsmodellen. Viele Unternehmen zahlen Rückerstattungen,
wenn ein Versicherter keine Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
Durch wirtschaftliches Verhalten kann der Beitrag positiv beeinflusst
werden
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Geltungsbereich der Privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung gilt ganzjährig
in ganz Europa einschließlich den osteuropäischen Staaten.
Bis zu einem Monat auch außerhalb Europas. Einige Gesellschaften
bieten auch weltweiten Schutz.
Spezialtarife für bestimmte Berufs-
und Personengruppen
Tarife mit hoher Selbstbeteiligung
Sind Sie selbständig und haben bereits Geld zurücklegen
können, dann sind Tarife mit hoher Selbstbeteiligung für
Sie sehr interessant. Auch wenn Sie zum Beispiel nur das "große
Risiko" absichern wollen, dann gibt es Tarifvarianten mit einer
Selbstbeteiligung zwischen 1.000 und max. 5.000 EUR. Der Vorteil einer
hohen Selbstbeteiligung liegt in der Reduzierung der Monatsbeiträge.
Tarife mit Leistungen für alternative Heilmethoden
Vertrauen auch Sie bei Krankheiten und Beschwerden nicht ausschließlich
auf die Schulmedizin, sondern setzen ergänzend zu den Methoden
der klassischen Medizin auf Methoden der Naturheilkunde? Einige Versicherer
haben auf diesen Trend reagiert und bieten für die Private Krankenvollversicherung
Tarife oder Zusatzbausteine an, die die Kosten der alternativen Heilbehandlung
durch Ärzte und Heilpraktiker erstatten. Diese Kostenerstattung
gilt für alle Leistungen, die im "Hufeland-Verzeichnis für
Therapie-Richtungen der Biologischen Medizin" aufgeführt
sind.
Tarife für Schüler und Studenten
Ihr Kind befindet sich in der Schulausbildung oder im Studium? Dann
können Sie eventuell viel Geld sparen. Denn einige Versicherer
bieten für Schüler (ab dem 6. Lebensjahr) und Studenten
(bis maximal zum 34. Lebensjahr) spezielle Tarife an. Diese Tarife
sind vom Leistungsumfang an einem Normaltarif angelehnt. Die Beiträge
sind jedoch günstiger.
Kinder alleine versichern
Kinder müssen nicht bei derselben Versicherung versichert werden
wie das privat versicherte Elternteil.
Deutsche im Ausland
Planen Sie für längere Zeit ins Ausland zu gehen oder sind
Sie bereits im Ausland beruflich tätig? Dann müssen Sie
auf Versicherungsschutz nicht verzichten. Private Krankenversicherer
bieten für diese Fälle Spezialtarife an.
Ausländer in Deutschland
Wenn Sie Deutschland für eine Studienreise, ein Studium oder
privat für längere Zeit besuchen, bieten Private Krankenversicherer
Spezialtarife an.
Wechsel in die Private Krankenversicherung
Wechsel von der Gesetzlichen in die Private
Angestellte Arbeitnehmer müssen über
der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Die Grenze liegt in 2023 bundeseinheitlich
bei 5.362,50 im Monat bzw. 64.350 Euro im Jahr (diese Werte müssen auch in den beiden Vorjahren erreicht worden sein). Beim Wechsel
von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung sind Kündigungsfristen
einzuhalten. Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen haben eine
Kündigungsfrist von 2 Monaten zum nächsten Monatsersten.
Wechsel zwischen den Privaten
Mit dem Eintritt in eine Private Krankenversicherung
bauen Sie sich Alterungsrückstellungen auf. Diese Rückstellungen
dienen dazu, Ihren Beitrag im Alter konstant zu halten. Mit einem
Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung verlieren Sie dieses
angesparte Geld. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung lohnt sich
ausschließlich in den ersten Versicherungsjahren. Ein Tarifwechsel
macht normalerweise mehr Sinn.
Singles
Für Singles mit einem hohen Einkommen lohnt
sich die Private Krankenversicherung. Beziehen Sie aber Ihre aktuelle
und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein. Eine
spätere Familiengründung mit zwei oder mehr Kindern kann
dann zu höheren Kosten führen. In der Gesetzlichen sind
Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert.
Berufstätige Ehepaare
Ehepaare ohne bzw. mit maximal 2 Kindern sind
in der Privaten Krankenversicherung grundsätzlich gut platziert.
Kinder müssen nicht bei der gleichen Versicherung untergebracht
werden wie das Elternteil. Einige Gesellschaften bieten günstigere
Tarife speziell für Kinder an.
Familie mit einem Einkommen
Verdient nur einer, ist die Gesetzliche Krankenversicherung
oftmals die bessere Alternative. Durch das freie Kassenwahlrecht können
Sie ebenfalls viel Geld sparen. Führen Sie einen Vergleich der
Kassen durch und werten Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz
durch eine private Zusatzversicherung auf.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Privat Krankenversicherte können
durch Tarifwechsel oder Änderung des Selbstbehaltes bei ihrer
eigenen Versicherung einiges an Geld im Jahr sparen.
Bietet ein Privater Krankenversicherer neue Tarife
am Markt an, bringt dies häufig Nachteile für die Altkunden.
Diese entstehen dadurch, dass neue und gesunde Kunden nicht mehr die
alten Tarife kaufen. Somit verschlechtert sich die Risikostruktur
dieser Tarife aufgrund des Alters und des höheren Bedarfs im
Zeitablauf wesentlich. Die unausweichliche Folge sind stark steigende
Beiträge. Versicherer haben zudem kein Interesse daran, dass
die Altkunden in neue und billigere Tarife wechseln, da sich dann
der gute Preis aufgrund der verschlechterten Risikostruktur nicht
mehr halten ließe. Diese neuen und günstigeren Tarife sind
für die Versicherer aber notwendig, da sich der Wettbewerb nur
um die Neukunden dreht, und diese durch billigere und leistungsstärkere
Tarife gewonnen werden sollen. Speziell für langjährige
Kunden ist in der Regel ein Wechsel der Krankenversicherung nicht
sinnvoll, da die gebildeten Altersrückstellungen zu einer anderen
Versicherung nicht "mitgenommen" werden können. Dennoch
besteht auch hier die Möglichkeit zur Beitragsersparnis. Seit
1994 sieht nämlich das Versicherungsvertragsgesetz (§ 178
f Abs.1 Satz 1 VVG) den Tarifwechsel für Versicherte innerhalb
einer Krankenversicherung vor.
In jedem Fall lohnt es sich nachzufragen, ob
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ein Tarifwechsel mit ähnlichen
oder geringeren Leistungen |
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eine Erhöhung
des Selbstbehaltes bei gleicher Leistung |
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ein Wechsel von
einem Baustein- zu einem Kompakttarif |
zu einer Prämienersparnis führt.
Durch § 178 f Abs. 1 Satz 2 VVG ist ebenso
der Wechsel in einen Tarif mit erweiterten Leistungen gedeckt. Denn
mit fortschreitendem Alter möchte so mancher Versicherte die
Leistungen seiner Krankenversicherung erweitern, da sich sein Bedarf
geändert hat. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass
es sich um "gleichartige" Tarife handelt. Allerdings können
im Fall von erweiterten Leistungen angemessene Risikozuschläge
verlangt oder Ausschlüsse vereinbart werden.
Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß
beantworten!
Fühlen Sie sich völlig
gesund?
Eine Frage, die Sie nicht einfach mit
"JA" beantworten sollten! Beantworten Sie die Gesundheitsfragen
der Versicherung wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie müssen der Versicherung alles melden,
was für die Risikobeurteilung, für die Annahme oder auch
Ablehnung wichtig ist. Während dieser Zeit unterliegen Sie
der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ambulante Behandlungen, Beratungen
oder Untersuchungen durch Ärzte in den letzten Jahren sind
zu melden. Auch stationäre Krankenhausaufenthalte oder Kuren
sind anzugeben.
TIPP:
Eine einfache Erkältung muss nicht
angegeben werden. Dauerhafte bzw. chronische Leiden (zum Beispiel:
Rückenschmerzen) dagegen dürfen nicht verschwiegen werden.
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