Pensionsfonds
Es gibt gute Gründe für eine betriebliche Altersversorgung. Aber jeder hat seinen eigenen Blickwinkel und seine eigene Motivation – so auch für die Einrichtung und Gestaltung eines betrieblichen Versorgungssystems.
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Pensionsfonds bietet ein Optimum an Flexibilität bei der Finanzierung einer renditeorientierten Betriebsrente. Dem Mitarbeiter stehen die Anlagechancen ausgewählter Kapitalmärkte offen. Der Arbeitgeber genieflt beim Pensionsfonds den Vorteil der verwaltungsarmen Auslagerung auf den Versicherer.
Aufbau und Beiträge
Der Pensionsfonds ist eine selbständige Versorgungseinrichtung mit dem Zweck für Unternehmen betriebliche Altersversorgung durchzuführen. Steuerbegünstigte Beiträge des Arbeitgebers oder auch durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers werden dem Pensionsfonds zugeführt. Im Gegenzug erhalten der Mitarbeiter oder seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen Anspruch auf eine Versorgungsleistung. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2023: bis 3.504 EUR p.a. oder 292 EUR /Monat) können jährlich zu Gunsten eines Pensionsfonds aufgewendet werden. Soweit nicht die frühere Pauschalbesteuerungsregelung nach §40b EStG genutzt wird, kann dieser Betrag um bis zu 3.504 EUR auf insgesamt 7.008 EUR jährlich erhöht werden. Die Beiträge, die höher als 3.504 EUR sind, sind allerdings nur steuerfrei (es besteht Sozialabgabenpflicht). Die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig. Die besonderen Vorteile des Pensionsfonds liegen in der hohen Beitragsflexibilität sowie in der großen Anlagefreiheit der eingezahlten Beiträge. Der Mitarbeiter kann unter verschiedenen Anlagekonzepten auswählen und auf diese Weise seine Renditechancen selbst bestimmen.
Anwartschaft und Leistungen
Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens bleiben die Versorgungsanwartschaften erhalten. Nur 20 Prozent der gesetzlich unverfallbaren Versorgungsansprüche sind durch den Arbeitgeber beim Pensionssicherungsverein kostenpflichtig zu sichern. So bleiben die Anwartschaften auch bei Insolvenz geschützt. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Ein weiterer Vorteil: Der Beitritt sowie die gesamte Verwaltung und das Rentenmanagement der lebenslangen Rentenleistungen innerhalb des Pensionsfonds bleibt für den Arbeitgeber kostenfrei.
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