Pensionskasse
Es gibt gute Gründe für eine betriebliche Altersversorgung. Aber jeder hat seinen eigenen Blickwinkel und seine eigene Motivation – so auch für die Einrichtung und Gestaltung eines betrieblichen Versorgungssystems.
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Die Pensionskasse ist eine effektive und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet sie Unternehmen und Mitarbeitern die Möglichkeit mit großer Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung aufzubauen.
Aufbau und Beiträge
Eine Pensionskasse ist ein kleines, selbständiges Lebensversicherungs-unternehmen, das im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung durchführt. Die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen innerhalb einer Pensionskasse ist sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch Beiträge des Arbeitnehmers möglich. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungs-grenze (in 2023: bis 3.504 EUR p.a. oder 292 EUR /Monat) der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine Pensionskasse eingezahlt werden. Soweit nicht die frühere Pauschalbesteuerungsregelung nach §40b EStG genutzt wird, kann dieser Betrag um bis zu 3.504 EUR auf insgesamt 7.008 EUR jährlich erhöht werden. Die Beiträge, die höher als 3.504 EUR sind, sind allerdings nur steuerfrei (es besteht Sozialabgabenpflicht). Die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig.
Anwartschaft und Leistungen
Für die langfristige Sicherstellung der Versorgungsleistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung. Der Arbeitgeber führt die Versorgungsbeiträge an die Pensionskasse ab. Der Mitarbeiter erhält einen direkten Anspruch gegenüber der Pensionskasse, von der er die Leistungen im Versorgungsfall auch unmittelbar bezieht.
Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungs-anwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.
Ein weiterer Vorteil: Die Versorgungsansprüche im Rahmen einer Pensionskasse sind nicht insolvenzsicherungspflichtig. Auch der Beitritt sowie die gesamte Verwaltung und das Rentenmanagement der lebenslangen Rentenleistungen innerhalb der Pensionskasse bleiben für alle Arbeitgeber kostenfrei.
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