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Rechtsschutz-, Haftpflicht-
und KFZ-Versicherungen
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Weitere
Haftpflichtversicherungen
Ein Haftpflichtversicherung ist die Basisabsicherung schlechthin, nicht nur im Privatbereich, sondern auch als Hunde- oder Pferdehalte, als Hauseigentümer, Eigentümer eines Öltanks oder Jäger sollten Sie daran denken.
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung/ Haftpflichtversicherung
für Hunde, Pferde und Rinder
Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren
und Bienen ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Rinder, Pferde und Ponys sowie sonstige
Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder
landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert
versichert werden.
Für nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde, Pferde, Esel,
Ponys und Rinder kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden. Diese ersetzt Schäden auch bei einem bis zu einjährigen
Auslandsaufenthalt.
Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind Katzen, Kanarienvögel,
Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. sowie nicht gewerblich
gehaltene Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner,
Geflügel, Tauben und Bienen mitversichert. Für sie gelten
die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung. Für
die Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen ist im
Einzelfall eine Sondervereinbarung mit dem Versicherungsgeber erforderlich.
Wenn man bedenkt, wie leicht Hunde oder Pferde einen Dritten verletzen
oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte die Tierhalter-Haftpflichtversicherung
obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für
jeden Schaden, den diese Tiere anrichten, schadenersatzpflichtig -
unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht
!
Die Versicherungssumme sollte mindestens EUR 1 Mio. pauschal für
Personen- und Sachschäden betragen. Oft kann eine solche Versicherung
nur in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden, da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und
Halter oft nicht treffen lässt (auf dem Pferd sitzt i.d.R. auch
ein Reiter). Zu beachten ist weiterhin, dass für jedes einzelne
Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss!
Einen pauschalen Versicherungsschutz für sämtliche Tiere
gibt es nicht.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr ist man, auch wenn man für die am Bau durchzuführenden
Arbeiten sachverständige Personen (Architekt, Bauunternehmer,
Bauhandwerker) beauftragt hat, nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht
befreit.
Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens
bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder
Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden -
sofern kein andere Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein klassisches
Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube
dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner
unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar.
Auch ist es Aufgabe des Bauherrn, sich persönlich um die Baustelle
zu kümmern, d.h. er hat sich häufig vor Ort über den
Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange
Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht.
Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies seine
Haftung zur Folge.
Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus nicht eine
kompetente Fachfirma, sondern eine für die Aufgaben nur "unzureichend
befähigte" Firma/Person beauftragt, so haftet der Bauherr
für eventuelle Schäden aufgrund seines Auswahlverschuldens.
Nicht nur der Bauherr kann zum Schadenersatz herangezogen werden kann,
auch die beauftragten sachverständigen Personen verantwortlich.
Jedoch: bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch,
also für den gesamten Schaden in voller Höhe.
Dies ist ein weiteres, wichtiges Argument für die Bauherren-Haftpflichtversicherung:
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gewährt teilweise auch
Rechtsschutz, d.h. unberechtigte Schadenersatzansprüche werden
abgewehrt. Eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten
trägt die Versicherung.
Bis zu einer Summe von EUR 30.000 sind Bauvorhaben i.d.R. über
die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Bauvorhaben
größeren Umfangs sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung
nicht fehlen!
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder,
der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für
das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Gleiches gilt für
Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend
der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte
Objekt abgeschlossen haben wird). Eingeschlossen in die private Haftpflichtversicherung
ist ein solcher Versicherungsschutz allerdings für Bewohner eines
eigenen Einfamilienhauses, soweit dieses mit der Familie bewohnt wird.
Nach neueren Verträgen ist auch oft noch die Untervermietung
von ein bis zwei einzelnen Räumen zulässig. In solchen Fällen
ist der Abschluss einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz
, wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder
auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen
sollten. Ausdrücklich sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen,
dass es sich ausschließlich um Wohnungen und Häuser handelt,
die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke. Ein selbstbewohntes
Einfamilienhaus ist über die Privathaftpflichtversicherung mit
entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt.
Wie bei allen Haftpflichtschäden, so haften der Eigentümer
auch hier mit seinem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze
- mit seinem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
schützt den Eigentümer, sein Einkommen und sein Vermögen
vor solchen Forderungen. Außerdem werden berechtigte Ansprüche
geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte
Ansprüche abgewehrt. Hierin wird wiederum die Funktion der Haftpflichtversicherungen
als eine Art Rechtsschutzversicherung
deutlich: sollte es zu einem Prozess mit einem potentiellen Anspruchsteller
kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozess-
und Anwaltskosten - schon aus eigenem Interesse.
Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung
Die Sportboot-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht
des Versicherungsnehmers, die aus dem Halten, Besitz und Gebrauch
von Wassersportfahrzeugen besteht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
ist die ausschließlich private Nutzung sowie i.d.R. der Standort
im Inland.
Fast überall werden die vorhandenen Wasserflächen von vielen
Bootssportlern und Badenden benutzt. Die Haftpflichtgefahren aus Verwendung
von Sportbooten sind groß. Wer etwa beim Segeln sein Boot nicht
richtig manövrieren kann, und mit einem anderen Schiff kollidiert,
ist für den entstandenen Schaden verantwortlich.
Zur Abgrenzung: Die Privathaftpflichtversicherung
schützt bei Haftpflichtschäden
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durch eigene oder
fremde Paddel- und Ruderboote oder durch Kanus |
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durch fremde Segelboote oder
fremde Surfbretter |
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durch eigene oder
fremde Wasserski. |
Die Sportboot-Haftpflichtversicherung
hingegen schützt bei Haftpflichtschäden
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durch eigene Segelboote
oder eigene Surfbretter (beim Besitz eigener Surfbretter ist
zu beachten, dass für jedes einzelne Surfbrett eine eigene
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss) |
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durch eigene oder fremde Motorboote
und Boote mit Außenmotor. |
Tipp beim Urlaub mit Boot im Ausland:
Grundsätzlich gilt der Schutz der Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung
rund um den Globus. In Schadenfällen hat es sich als nützlich
erwiesen, die Versicherungsbestätigung des deutschen Versicherungsgebers
in der Sprache des jeweiligen Landes mitzuführen. Auf Wunsch
stellen die Haftpflichtversicherer ihren Versicherungsnehmern deshalb
die 'zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote'
aus.
In einigen Ländern gelten jedoch Ausnahmen:
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in Italien braucht
der Urlauber bei der Einreise mit Boot die blaue Versicherungskarte
für Sportboote in Italien. |
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In der Schweiz muss der Urlauber
vor Ort eine zusätzliche Sportboot-Haftpflichtversicherung
abschließen. |
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In Frankreich muss der Urlauber
mit Boot an einigen Gewässern eine zusätzliche Sportboot-Haftpflichtversicherung
abschließen. |
Jagd-Haftpflichtversicherung
Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist nach dem Bundesjagdgesetz Pflicht.
Ihr Gegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht aus aller, wie auch
immer gearteten, jagdlichen Betätigung, insbesondere aus dem
erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen.
Mitversichert ist ferner das Haftpflicht-Risiko aus dem Halten und
Führen von zwei Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd (eine
spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung
braucht daher in diesem Fall nicht abgeschlossen zu werden).
Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann bis zu eine Million Liter
Wasser verseuchen. Nach dem Gesetz haftet der Verunreiniger für
alle Schäden und auch für alle Maßnahmen, die zur
Behebung dieser Schäden erforderlich sind. Wer also einen Heizöltank
besitzt, sollte sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
benötigt. Ob eine solche Versicherung nun wirklich erforderlich
ist, sollte dabei vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Der
potentielle Versicherungsnehmer hat hier unter anderem folgende Fragen
für sich zu beantworten:
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Liegt der Tank
in der Erde oder in einem isolierten Raum? |
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Wird der Tank
regelmäßig kontrolliert? |
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Ist beim Aus- oder Überlaufen
des Tanks ein direktes Eindringen des Heizöls in das Erdreich
möglich? |
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Ist ein größeres
Gewässer oder sogar ein Trinkwassereinzugsgebiet in der
Nähe? |
Hat man sich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung durchgerungen,
so ist noch die Frage nach der Versicherungssumme zu klären.
Wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen auch, sollte ein Versicherungsschutz
bis zu einer Höhe von mindestens EUR 1 Mio. gewählt werden,
für Personen- und Sachschäden in gleicher Höhe.
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AKTUELL |
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Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
Einkommensteuer 2025
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