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Private Krankenversicherung
Private Krankenvollversicherung

Mit der richtigen Privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen. Bessere Leistungen und günstige Beiträge sind die Hauptargumente für den Eintritt in die Private Krankenversicherung. Doch Vorsicht ! - Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Preis und im Leistungsprofil.
Wichtig: Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste können mit Ihrem Verhalten einen verbesserten Leistungsumfang bekommen und andere finanzielle Vorteile erzielen.


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Wissenswertes zur Privaten Krankenvollversicherung

Wer kann sich privat versichern ?
Unterschiede zwischen Gesetzlicher und Privater
Krankenversicherung
Leistungen der Privaten Krankenversicherung
Berechnung des Beitrags in der Privaten Krankenversicherung
Wechsel in die Private Krankenversicherung
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten !

Wer kann sich privat versichern ?

Selbständige und Freiberufler
Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Jahresbruttogehalt
über 64.350 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr
Beamte
Studenten

Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.

Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2023: 64.350 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr, oder monatlich 5.362,50 Euro) können in die Private Krankenversicherung wechseln. Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können ihren persönlichen Schutz aber durch private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die Gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung: der Arbeitnehmer muss mindestens 5 Jahre in der Privaten Krankenversicherung versichert gewesen sein.

Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte)
Beamte erhalten eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen. Weitere beihilfeberechtigte Personen sind Richter, Beamte auf Probe, Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch Hinterbliebene (Witwen und Waisen) dieser Berufsstände können sich privat versichern. Auszubildende bei einem öffentlich-rechtlichen Träger haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

Studenten und Ärzte im Praktikum
Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

Unterschiede zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung
Über 90 Prozent der Bundesbürger sind zur Zeit gesetzlich krankenversichert. Die Kürzungen nach der Gesundheitsreform und die Höhe der Zuzahlungen veranlassen inzwischen viele Kassenpatienten, sich privat zu versichern. Ob gesetzlich oder privat, beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die jeder für sich prüfen sollte.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Private Krankenversicherung (PKV)
Die GKV funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Alle gesetzlich Versicherten werden gleich behandelt.
Die PKV funktioniert nach dem Individualprinzip. Der Versicherungsschutz kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen gestaltet werden.
In der GKV sind die meisten pflichtversichert. Arbeiter und Angestellte, die weniger als derzeit 64.350 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr (5.362,50 EUR monatlich) verdienen, haben keine Wahl. Sie müssen sich gesetzlich versichern und können lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen wählen.
Mitglieder der PKV sind freiwillig versichert. Wer in 2023 mehr als 64.350 EUR jährlich (5.362,50 EUR monatlich) verdient hat, kann in die PKV wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen; Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert.
Versicherungsschutz gilt nur für den Versicherten selbst. Der Beitrag ist abhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Jedes Familienmitglied muss eine einzelne Police abschließen.
Der Gesetzgeber gibt einheitliche Leistungen in der GKV vor. Eine individuelle Erweiterung kann nur durch eine private Zusatzversicherung erreicht werden.
Je nach Bedarf kann der Versicherungsschutz individuell zusammengestellt werden; vom Basis- bis zum TOP-Schutz.
Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Abrechnung mit Ärzten und Apotheken übernimmt der Versicherte selbst. Die Kosten werden im Nachhinein von der PKV erstattet.
Wer von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechselt, ist an diese Entscheidung gebunden.
Der Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen ist im Allgemeinen nicht möglich. Ausnahmen bestehen hier aber: Unterschreitet das Einkommen die Bemessungsgrenze oder tritt Arbeitslosigkeit ein, können Ausnahmen gemacht werden.
Es besteht keine Kündigungsmöglichkeit durch die Krankenkasse. Der Gesetzgeber kann die Leistungen einschränken oder verändern.
Es besteht keine Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können nicht verändert oder eingeschränkt werden.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Leistungsabwicklung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung
Der Privatversicherte ist Vertragspartner des Arztes. Der Versicherte begleicht die Arztrechnung und reicht diese bei seiner Krankenversicherung ein. Versicherte können auch unbezahlte Rechnungen zur Prüfung einsenden. Die Kostenerstattung an den Arzt erfolgt nach Rechnungsprüfung und Erstattung durch die Versicherung. Ärzte wissen über diese Vorgehensweise Bescheid und geben Ihren Patienten einen faires Zahlungsziel.

Merkmale der Arztrechnung
Eine Arztrechnung sollte immer aus bestimmten Komponenten bestehen:
Name des Arztes
Benennung der Krankheit
angewandte Gebührenordnung
Gebührensätze und Steigerungssätze
Datum der Leistungserbringung

Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus

Bei einem Unfall erstattet die Versicherung die angefallenen Kosten für den stationären Aufenthalt. Ist ein Krankenhausaufenthalt unausweichlich, kann die Private Krankenversicherung im Vorfeld informiert werden. Die Krankenversicherung stellt eine Kostenübernahme-Erklärung aus.

Rehabilitations-Massnahme im Sanatorium
Bei Rehabilitations-Maßnahmen muss im Vorfeld der Leistungsträger ermittelt werden. Liegt ein berufsbedingter Unfall vor, leistet die Berufsgenossenschaft. In allen anderen Fällen die Krankenversicherung.

Kuren
Kostenerstattung von Kuren sind tarifabhängig. Diese Tarife werden auch Kurkostentarife genannt. Entweder wird eine bestimmte Summe pro Tag oder ein Zuschuss bis zu einer bestimmten Höchstgrenze festgelegt. Kuren sollten im Vorfeld der Versicherung gemeldet werden.

Apotheken-Kosten
Apotheken-Kosten müssen vorbezahlt werden. Privatversicherte reichen diese Kosten an ihre Private Krankenversicherung zur Prüfung ein. Ist die Versicherung zur Leistung nach Tarif verpflichtet, werden die Apotheken-Kosten erstattet.

Berechnung des Beitrags in der Privaten Krankenversicherung
Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen. Sie sind risikogerecht kalkuliert und richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung, nach dem Geschlecht und dem Umfang der abgesicherten Leistungen.

Leistungsumfang
Je umfangreicher die vereinbarten Leistungen, umso höher ist der Beitrag. Jeder zahlt also entsprechend seinem persönlichen Risiko. Je niedriger das Eintrittsalter, desto geringer ist das Risiko zu erkranken und dementsprechend niedriger sind die Beiträge.

Arbeitgeberzuschuss
Auch privatversicherte Angestellte erhalten für die Private Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss. Wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung muss der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlen, jedoch höchstens bis zum Höchstbeitrag in der Gesetzlichen.

Bildung von Altersrückstellungen
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Gesellschaften müssen Ihre Beiträge von vornherein so kalkulieren, dass die Police für Rentner finanzierbar bleibt. Als Privatversicherter zahlen Sie deshalb mit Ihrer Prämie einen Sparanteil für Altersrückstellungen, den die Versicherer ertragbringend anlegen. Seit dem 01.01.2000 müssen Neuversicherte eine Zuschlag von 10% auf ihren Beitrag bezahlen. Vom Zuschlag ausgenommen sind Kranken- und Krankenhaustagegeld, Pflegepflichtversicherung, Anwartschafts- und Ausbildungsversicherung. Risikozuschläge, Ergänzungs-, Kur-, Ruhens- und Beitragsentlastungstarife bleiben unberührt. Dieser gesetzliche Zuschlag wird in der Regel vom 20. bis 59. Lebensjahr berechnet. Mit dem 60. Lebensjahr endet die Zahlung des Zuschlags. Diese Mittel sollen Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr auffangen und zur Stabilisierung der Beiträge im Alter beitragen.

So können Sie die Höhe des Beitrages beeinflussen
Die Beiträge können durch Selbstbeteiligung reduziert werden
Der individuelle Versicherungsschutz kann angepasst werden, z.B. Wechsel in einen anderen Tarif, Absenkung des Leistungsniveaus. Wer weniger Leistungen beansprucht, spart Prämie
Beteiligung an Rückerstattungsmodellen. Viele Unternehmen zahlen Rückerstattungen, wenn ein Versicherter keine Kostenerstattung in Anspruch nimmt. Durch wirtschaftliches Verhalten kann der Beitrag positiv beeinflusst werden

Geltungsbereich der Privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung gilt ganzjährig in ganz Europa einschließlich den osteuropäischen Staaten. Bis zu einem Monat auch außerhalb Europas. Einige Gesellschaften bieten auch weltweiten Schutz.

Spezialtarife für bestimmte Berufs- und Personengruppen
Tarife mit hoher Selbstbeteiligung
Sind Sie selbständig und haben bereits Geld zurücklegen können, dann sind Tarife mit hoher Selbstbeteiligung für Sie sehr interessant. Auch wenn Sie zum Beispiel nur das "große Risiko" absichern wollen, dann gibt es Tarifvarianten mit einer Selbstbeteiligung zwischen 1.000 und max. 5.000 EUR. Der Vorteil einer hohen Selbstbeteiligung liegt in der Reduzierung der Monatsbeiträge.
Tarife mit Leistungen für alternative Heilmethoden
Vertrauen auch Sie bei Krankheiten und Beschwerden nicht ausschließlich auf die Schulmedizin, sondern setzen ergänzend zu den Methoden der klassischen Medizin auf Methoden der Naturheilkunde? Einige Versicherer haben auf diesen Trend reagiert und bieten für die Private Krankenvollversicherung Tarife oder Zusatzbausteine an, die die Kosten der alternativen Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker erstatten. Diese Kostenerstattung gilt für alle Leistungen, die im "Hufeland-Verzeichnis für Therapie-Richtungen der Biologischen Medizin" aufgeführt sind.
Tarife für Schüler und Studenten
Ihr Kind befindet sich in der Schulausbildung oder im Studium? Dann können Sie eventuell viel Geld sparen. Denn einige Versicherer bieten für Schüler (ab dem 6. Lebensjahr) und Studenten (bis maximal zum 34. Lebensjahr) spezielle Tarife an. Diese Tarife sind vom Leistungsumfang an einem Normaltarif angelehnt. Die Beiträge sind jedoch günstiger.
Kinder alleine versichern
Kinder müssen nicht bei derselben Versicherung versichert werden wie das privat versicherte Elternteil.
Deutsche im Ausland
Planen Sie für längere Zeit ins Ausland zu gehen oder sind Sie bereits im Ausland beruflich tätig? Dann müssen Sie auf Versicherungsschutz nicht verzichten. Private Krankenversicherer bieten für diese Fälle Spezialtarife an.
Ausländer in Deutschland
Wenn Sie Deutschland für eine Studienreise, ein Studium oder privat für längere Zeit besuchen, bieten Private Krankenversicherer Spezialtarife an.


Wechsel in die Private Krankenversicherung


Wechsel von der Gesetzlichen in die Private
Angestellte Arbeitnehmer müssen über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Die Grenze liegt in 2023 bundeseinheitlich bei 5.362,50 im Monat bzw. 64.350 Euro im Jahr (diese Werte müssen auch in den beiden Vorjahren erreicht worden sein). Beim Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung sind Kündigungsfristen einzuhalten. Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen haben eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum nächsten Monatsersten.

Wechsel zwischen den Privaten
Mit dem Eintritt in eine Private Krankenversicherung bauen Sie sich Alterungsrückstellungen auf. Diese Rückstellungen dienen dazu, Ihren Beitrag im Alter konstant zu halten. Mit einem Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung verlieren Sie dieses angesparte Geld. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung lohnt sich ausschließlich in den ersten Versicherungsjahren. Ein Tarifwechsel macht normalerweise mehr Sinn.

Singles
Für Singles mit einem hohen Einkommen lohnt sich die Private Krankenversicherung. Beziehen Sie aber Ihre aktuelle und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein. Eine spätere Familiengründung mit zwei oder mehr Kindern kann dann zu höheren Kosten führen. In der Gesetzlichen sind Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert.

Berufstätige Ehepaare
Ehepaare ohne bzw. mit maximal 2 Kindern sind in der Privaten Krankenversicherung grundsätzlich gut platziert. Kinder müssen nicht bei der gleichen Versicherung untergebracht werden wie das Elternteil. Einige Gesellschaften bieten günstigere Tarife speziell für Kinder an.

Familie mit einem Einkommen
Verdient nur einer, ist die Gesetzliche Krankenversicherung oftmals die bessere Alternative. Durch das freie Kassenwahlrecht können Sie ebenfalls viel Geld sparen. Führen Sie einen Vergleich der Kassen durch und werten Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung auf.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung


Privat Krankenversicherte können durch Tarifwechsel oder Änderung des Selbstbehaltes bei ihrer eigenen Versicherung einiges an Geld im Jahr sparen.
Bietet ein Privater Krankenversicherer neue Tarife am Markt an, bringt dies häufig Nachteile für die Altkunden. Diese entstehen dadurch, dass neue und gesunde Kunden nicht mehr die alten Tarife kaufen. Somit verschlechtert sich die Risikostruktur dieser Tarife aufgrund des Alters und des höheren Bedarfs im Zeitablauf wesentlich. Die unausweichliche Folge sind stark steigende Beiträge. Versicherer haben zudem kein Interesse daran, dass die Altkunden in neue und billigere Tarife wechseln, da sich dann der gute Preis aufgrund der verschlechterten Risikostruktur nicht mehr halten ließe. Diese neuen und günstigeren Tarife sind für die Versicherer aber notwendig, da sich der Wettbewerb nur um die Neukunden dreht, und diese durch billigere und leistungsstärkere Tarife gewonnen werden sollen. Speziell für langjährige Kunden ist in der Regel ein Wechsel der Krankenversicherung nicht sinnvoll, da die gebildeten Altersrückstellungen zu einer anderen Versicherung nicht "mitgenommen" werden können. Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit zur Beitragsersparnis. Seit 1994 sieht nämlich das Versicherungsvertragsgesetz (§ 178 f Abs.1 Satz 1 VVG) den Tarifwechsel für Versicherte innerhalb einer Krankenversicherung vor.
In jedem Fall lohnt es sich nachzufragen, ob

ein Tarifwechsel mit ähnlichen oder geringeren Leistungen
eine Erhöhung des Selbstbehaltes bei gleicher Leistung
ein Wechsel von einem Baustein- zu einem Kompakttarif
zu einer Prämienersparnis führt.
Durch § 178 f Abs. 1 Satz 2 VVG ist ebenso der Wechsel in einen Tarif mit erweiterten Leistungen gedeckt. Denn mit fortschreitendem Alter möchte so mancher Versicherte die Leistungen seiner Krankenversicherung erweitern, da sich sein Bedarf geändert hat. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass es sich um "gleichartige" Tarife handelt. Allerdings können im Fall von erweiterten Leistungen angemessene Risikozuschläge verlangt oder Ausschlüsse vereinbart werden.

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Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie müssen der Versicherung alles melden, was für die Risikobeurteilung, für die Annahme oder auch Ablehnung wichtig ist. Während dieser Zeit unterliegen Sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ambulante Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte in den letzten Jahren sind zu melden. Auch stationäre Krankenhausaufenthalte oder Kuren sind anzugeben.
TIPP:
Eine einfache Erkältung muss nicht angegeben werden. Dauerhafte bzw. chronische Leiden (zum Beispiel: Rückenschmerzen) dagegen dürfen nicht verschwiegen werden.
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