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Private Krankenversicherung
Private Krankenzusatzversicherung

Rundum gut versichert mit einer privaten Krankenzusatzversicherung! Die Private Krankenzusatzversicherung ist die sinnvolle Ergänzung für alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse.


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Wissenswertes zur Privaten
  Krankenzusatzversicherung

Für wen ist die Zusatzversicherung die ideale Lösung?
Ergänzungstarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Speziell: Krankentagegeld
Zusatztarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Speziell: Auslandsreisekrankenversicherung

Für wen ist die Zusatzversicherung die ideale Lösung?
Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt unter 64.350 Euro
Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen
  Krankenversicherung
Familien mit 2 oder mehr Kindern

Ergänzungstarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Aufgrund der gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen haben die Gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen gekürzt. Die Privaten Krankenversicherungen haben reagiert und Ergänzungstarife auf den Markt gebracht. Die einzelnen Tarife sind zum Teil kombinierbar. Die Leistungsunterschiede sind groß; die Tarife sehen Zuschüsse vor für:
Heilpraktiker
Sehhilfen
Zahnersatz (teilweise auch Zahnbehandlung, Inlays)
Kurkosten
Leistungen bei Auslandsaufenthalten
Erstattung der Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln

Krankentagegeld
Im Krankheitsfall erhalten angestellte Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen (= Karenzzeit) krank, bekommt er von der Krankenkasse 70% seines Bruttoeinkommens, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber 94% seines Nettoeinkommens. Dadurch entsteht eine Einkommenslücke. Diese Lücke kann mit einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Die Krankentagegeldversicherung tritt ein, wenn aufgrund eines Unfalls oder Krankheit eine völlige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, die unbedingt medizinische Behandlung erfordert. Das Krankentagegeld wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, zeitlich unbegrenzt, ohne Abzug von Sozialabgaben und steuerfrei im Anschluss an die Karenzzeit ausgezahlt. Auftretende Berufskrankheiten oder Berufsunfälle sind ohne weitere Zuschläge mitversichert.


Hinweis zur Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, muss diese bei einigen Gesellschaften sofort, bei anderen bis spätestens zu Leistungsbeginn bei der Versicherung gemeldet werden.

Karenzzeiten sind unterschiedlich
Die Karenzzeit für Angestellte beträgt 43 Tage oder mehr, für Selbständige z. B. 4, 8, 15, 22, 29, 43 Tage oder mehr z. B. 186 oder 365 Tage.

Tipp für Selbständige bei der Wahl des Tagegeldes
Je früher das Tagegeld beginnt, desto höher ist der Beitrag. Staffeln Sie doch einfach den Tagessatz und sparen Sie dabei Geld!
Beispiel für die Absicherung von 100 Euro:
Staffelung 50.- Euro ab dem 22. Tag und 50.- Euro ab dem 43. Tag

Krankenhaustagegeld-Tarif
Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet für jeden Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Heilbehandlung einen vereinbarten Geldbetrag. Dieser Geldbetrag ist zeitlich unbegrenzt. Er wird bar und steuerfrei ausgezahlt. Für Arbeitnehmer ist dies eine Art Taschengeld für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus. Damit können Zusatzleistungen, wie TV oder Telefon bezahlt werden oder die Zuzahlung für die ersten 14 Tage.

Tipp für Eltern
Muss Ihr Kind stationär untergebracht werden, kann mit dem Krankenhaustagegeld das Zustellbett bezahlt werden ("Rooming-in").

Tipp für Selbständige
Das Krankenhaustagegeld kann eine Verdienstausfallversicherung darstellen, ersetzt aber niemals die Krankentagegeldversicherung!

Kurtagegeld-Tarif
Hier wird für jeden Kurtag ein Tagegeld in vereinbarter Höhe bezahlt.

Zusatztarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Stationäre Zusatzversicherung
Bei einer Krankenhausbehandlung erstattet die Gesetzliche Krankenkasse die allgemeinen Krankenhausleistungen. Damit sind Unterkunft, Pflege und Verpflegung im Mehrbettzimmer sowie die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte gemeint. Will man als Patient jedoch in einem Ein- oder Zweitbettzimmer untergebracht werden, eine privatärztliche Behandlung genießen und das Krankenhaus frei wählen (auch weltweit) braucht man eine Zusatzversicherung.

Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Für das Einbettzimmer ist ein Zuschlag von mindestens 30%, für das Zweibettzimmer von mindestens 10% des allgemeinen Pflegesatzes (Mehrbettzimmer) zu entrichten. Bietet das Krankenhaus das Zweibettzimmer als allgemeine Krankenhausleistung an, so darf es einen Zuschlag für das Einbettzimmer in Höhe von mindestens 15% des Pflegesatzes erheben (§ 13 Bundespflegesatzordnung). Die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer beinhaltet auch die privatärztliche Behandlung, d.h. persönliche Behandlung durch den leitenden Arzt des Krankenhauses.

Kosten für privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung)
Nach § 6a GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte) ist die Rechnungssumme für privatärztliche Behandlung um 15 oder 25% zu mindern, damit der Privatpatient die Sachkosten nicht über den Pflegesatz und das Arzthonorar doppelt bezahlt.
Tarif-Arten:
Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung

Zahnersatz-Zusatztarif
Diese Tarifart wird nicht mehr so häufig angeboten, da Ergänzungstarife dieses Risiko abfangen.
Tipp:
Interessant sind reine Zahnersatz-Zusatztarife für Personen, die gesundheitliche Probleme haben. Im Antrag wird nur nach dem Zustand der Zähne gefragt.

Zahn-Zusatztarif in Kombination
Diese Zahnergänzungstarife können nicht alleine abgeschlossen werden. Es muss eine weitere Zusatzversicherung wie z.B. eine stationäre Zusatzversicherung in Kombination vorliegen. Vorteil: Es wird ein sehr hoher Versicherungsschutz für den Bereich Zahn geboten. Zum Teil gibt es Erstattungshöhen für Zahnbehandlung bis zu einem Rechnungsbetrag von 75 % (z.B. für ein Gold-Inlay) und Zahnersatzkosten bis 50% des Rechnungsbetrages.

Ambulante Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen bieten für gesetzlich Versicherte Zusatztarife zur ambulanten Heilbehandlung an.
Beispiele:
Heilmittel (Massagen usw.)
Heilpraktiker
Alternativmedizin
freie Arztwahl (nicht auf Ärzte mit Kassenzulassung beschränkt)
Leistungen für ambulante Kuren
ambulante Psychotherapie
Wegfall der GOÄ-Begrenzung (= Gebührenordnung für Ärzte)

Pflegezusatz-Tarif
Menschen, die in Deutschland pflegebedürftig werden, müssen unter Umständen in die eigene Tasche greifen. Die vorgeschriebenen Pflegesätze decken bei weitem nicht die Kosten für einen Pflegeplatz. Sind die Eigenmittel des Pflegebedürftigen erschöpft, werden die nächsten Familienangehörigen in direkter Linie (Ehepartner, Kinder und Eltern) finanziell herangezogen. Wollen Sie dieses Risiko umgehen, ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.

Tarif-Modelle
Pflegetagegeld: Absicherung eines bestimmten Tageshöchstsatzes
Abdeckung der Pflege-Restkosten

Deutsche im Ausland
Planen Sie für längere Zeit ins Ausland zu gehen oder sind Sie bereits im Ausland beruflich tätig? Dann müssen Sie auf Versicherungsschutz nicht verzichten. Private Krankenversicherer bieten für diese Fälle Spezialtarife an.

Ausländer in Deutschland
Wenn Sie Deutschland für eine Studienreise, ein Studium oder privat für längere Zeit besuchen, bieten Private Krankenversicherer Spezialtarife an.

Speziell: Auslandsreisekrankenversicherung
Urlaub ist doch einfach die schönste Zeit im Jahr! Damit Sie sich rundum sicher und sorglos entspannen und erholen können, sollten Sie den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung überlegen. In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Für viele beliebte Urlaubsziele außerhalb Europas besteht überhaupt kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Auch für Privatversicherte ist eine Reise-Krankenversicherung sinnvoll, denn damit entlasten Sie Ihre eigene Krankenversicherung. Eventuell erworbene Ansprüche auf Beitragsrückerstattung bleiben trotzdem erhalten, außerdem sichern Sie sich den wichtigen Krankenrücktransport. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie weltweit für 42 Tage pro Auslandsreise ein ganzes Jahr lang bestens abgesichert.

Was ist abgesichert ?
Auf allen Reisen im Ausland während eines Jahres genießen Sie für Unfälle, Krankheiten und andere Notfälle, die Sie dort erleiden, weltweiten Versicherungsschutz bis zu 42 Tagen pro Reise. Wenn Sie innerhalb dieser Frist ins Krankenhaus eingeliefert werden und dort länger bleiben müssen, haben Sie Versicherungsschutz, solange Sie vor Ort stationär behandelt werden bzw. bis Sie von uns nach Hause transportiert werden.

Die umfangreichen Leistungen im Überblick:
Ambulante und stationäre Behandlung
Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und Mitteilung über
  deutsch- oder englischsprachige Ärzte.
Erstattung in voller Höhe Behandlungskosten durch Ärzte und Fachärzte nach
  freier Wahl.
Bezahlung von Arznei-, Heil- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung.
Leistung für schmerzstillende Zahnbehandlung.
Übernahme der Unterbringung im Krankenhaus als Privatpatient auf und
  Abgabe von - wenn nötig - Kostenübernahmegarantien gegenüber dem
  Krankenhaus.
Übernahme der Kosten für Krankentransporte.
Kontaktherstellung, sofern erforderlich, zwischen den behandelnden Ärzten und
  Ihrem Hausarzt her.
Krankenrücktransport
Organisation und Kostenübernahme von Krankenrücktransporte, die
  medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind
Bei Tod im Ausland
Organisation der Bestattung im Ausland oder die Überführung nach
  Deutschland und Übernahme der Kosten bis 6.000 Euro.
  AKTUELL  
Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
Einkommensteuer 2023

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