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Private Krankenversicherung
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Private
Krankenzusatzversicherung
Rundum gut versichert mit einer privaten Krankenzusatzversicherung!
Die Private Krankenzusatzversicherung ist die sinnvolle Ergänzung
für alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse.
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Wissenswertes zur Privaten |
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Krankenzusatzversicherung |
Für wen ist die Zusatzversicherung
die ideale Lösung?
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Angestellte und Arbeitnehmer
mit einem Jahresbruttogehalt unter 64.350 Euro |
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Pflichtversicherte und freiwillige
Mitglieder der Gesetzlichen |
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Krankenversicherung |
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Familien mit 2 oder mehr
Kindern |
Ergänzungstarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Aufgrund der gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen haben die
Gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen gekürzt. Die Privaten
Krankenversicherungen haben reagiert und Ergänzungstarife auf
den Markt gebracht. Die einzelnen Tarife sind zum Teil kombinierbar.
Die Leistungsunterschiede sind groß; die Tarife sehen Zuschüsse
vor für:
Heilpraktiker
Sehhilfen
Zahnersatz
(teilweise auch Zahnbehandlung, Inlays)
Kurkosten
Leistungen
bei Auslandsaufenthalten
Erstattung
der Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln
Krankentagegeld
Im Krankheitsfall erhalten angestellte
Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen
eine Lohnfortzahlung. Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen
(= Karenzzeit) krank, bekommt er von der Krankenkasse 70% seines Bruttoeinkommens,
jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber
94% seines Nettoeinkommens. Dadurch entsteht eine Einkommenslücke.
Diese Lücke kann mit einer Krankentagegeldversicherung geschlossen
werden.
Die Krankentagegeldversicherung tritt ein, wenn aufgrund eines Unfalls
oder Krankheit eine völlige Arbeitsunfähigkeit ärztlich
festgestellt wird, die unbedingt medizinische Behandlung erfordert.
Das Krankentagegeld wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit,
zeitlich unbegrenzt, ohne Abzug von Sozialabgaben und steuerfrei im
Anschluss an die Karenzzeit ausgezahlt. Auftretende Berufskrankheiten
oder Berufsunfälle sind ohne weitere Zuschläge mitversichert.
Hinweis zur Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, muss diese bei
einigen Gesellschaften sofort, bei anderen bis spätestens zu
Leistungsbeginn bei der Versicherung gemeldet werden.
Karenzzeiten sind unterschiedlich
Die Karenzzeit für Angestellte beträgt 43 Tage oder mehr,
für Selbständige z. B. 4, 8, 15, 22, 29, 43 Tage oder mehr
z. B. 186 oder 365 Tage.
Tipp für Selbständige bei der
Wahl des Tagegeldes
Je früher das Tagegeld beginnt, desto höher ist der Beitrag.
Staffeln Sie doch einfach den Tagessatz und sparen Sie dabei Geld!
Beispiel für die Absicherung von 100 Euro:
Staffelung 50.- Euro ab dem 22. Tag und 50.- Euro ab dem 43. Tag
Krankenhaustagegeld-Tarif
Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet für jeden Tag einer
medizinisch notwendigen, stationären Heilbehandlung einen vereinbarten
Geldbetrag. Dieser Geldbetrag ist zeitlich unbegrenzt. Er wird bar
und steuerfrei ausgezahlt. Für Arbeitnehmer ist dies eine Art
Taschengeld für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus. Damit können
Zusatzleistungen, wie TV oder Telefon bezahlt werden oder die Zuzahlung
für die ersten 14 Tage.
Tipp für Eltern
Muss Ihr Kind stationär untergebracht werden, kann mit dem Krankenhaustagegeld
das Zustellbett bezahlt werden ("Rooming-in").
Tipp für Selbständige
Das Krankenhaustagegeld kann eine Verdienstausfallversicherung darstellen,
ersetzt aber niemals die Krankentagegeldversicherung!
Kurtagegeld-Tarif
Hier wird für jeden Kurtag ein Tagegeld in vereinbarter
Höhe bezahlt.
Zusatztarife zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Stationäre Zusatzversicherung
Bei einer Krankenhausbehandlung erstattet die Gesetzliche Krankenkasse
die allgemeinen Krankenhausleistungen. Damit sind Unterkunft, Pflege
und Verpflegung im Mehrbettzimmer sowie die medizinische Versorgung
durch die diensthabenden Ärzte gemeint. Will man als Patient
jedoch in einem Ein- oder Zweitbettzimmer untergebracht werden, eine
privatärztliche Behandlung genießen und das Krankenhaus
frei wählen (auch weltweit) braucht man eine Zusatzversicherung.
Kosten für die Unterbringung im Ein-
oder Zweibettzimmer
Für das Einbettzimmer ist ein Zuschlag von mindestens
30%, für das Zweibettzimmer von mindestens 10% des allgemeinen
Pflegesatzes (Mehrbettzimmer) zu entrichten. Bietet das Krankenhaus
das Zweibettzimmer als allgemeine Krankenhausleistung an, so darf
es einen Zuschlag für das Einbettzimmer in Höhe von mindestens
15% des Pflegesatzes erheben (§ 13 Bundespflegesatzordnung).
Die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer beinhaltet auch die privatärztliche
Behandlung, d.h. persönliche Behandlung durch den leitenden Arzt
des Krankenhauses.
Kosten für privatärztliche Behandlung
(Chefarztbehandlung)
Nach § 6a GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte)
ist die Rechnungssumme für privatärztliche Behandlung um
15 oder 25% zu mindern, damit der Privatpatient die Sachkosten nicht
über den Pflegesatz und das Arzthonorar doppelt bezahlt.
Tarif-Arten:
Einbettzimmer
mit Chefarztbehandlung
Ein- oder Zweibettzimmer
mit Chefarztbehandlung
Zweibettzimmer
mit Chefarztbehandlung
Zahnersatz-Zusatztarif
Diese Tarifart wird nicht mehr so häufig angeboten, da
Ergänzungstarife dieses Risiko abfangen.
Tipp:
Interessant sind reine Zahnersatz-Zusatztarife für Personen,
die gesundheitliche Probleme haben. Im Antrag wird nur nach dem Zustand
der Zähne gefragt.
Zahn-Zusatztarif in Kombination
Diese Zahnergänzungstarife können nicht alleine abgeschlossen
werden. Es muss eine weitere Zusatzversicherung wie z.B. eine stationäre
Zusatzversicherung in Kombination vorliegen. Vorteil: Es wird ein
sehr hoher Versicherungsschutz für den Bereich Zahn geboten.
Zum Teil gibt es Erstattungshöhen für Zahnbehandlung bis
zu einem Rechnungsbetrag von 75 % (z.B. für ein Gold-Inlay) und
Zahnersatzkosten bis 50% des Rechnungsbetrages.
Ambulante Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen bieten für gesetzlich Versicherte
Zusatztarife zur ambulanten Heilbehandlung an.
Beispiele:
Heilmittel
(Massagen usw.)
Heilpraktiker
Alternativmedizin
freie Arztwahl
(nicht auf Ärzte mit Kassenzulassung beschränkt)
Leistungen
für ambulante Kuren
ambulante Psychotherapie
Wegfall der
GOÄ-Begrenzung (= Gebührenordnung für Ärzte)
Pflegezusatz-Tarif
Menschen, die in Deutschland pflegebedürftig werden,
müssen unter Umständen in die eigene Tasche greifen. Die
vorgeschriebenen Pflegesätze decken bei weitem nicht die Kosten
für einen Pflegeplatz. Sind die Eigenmittel des Pflegebedürftigen
erschöpft, werden die nächsten Familienangehörigen
in direkter Linie (Ehepartner, Kinder und Eltern) finanziell herangezogen.
Wollen Sie dieses Risiko umgehen, ist eine Pflegezusatzversicherung
sinnvoll.
Tarif-Modelle
Pflegetagegeld:
Absicherung eines bestimmten Tageshöchstsatzes
Abdeckung der
Pflege-Restkosten
Deutsche im Ausland
Planen Sie für längere Zeit ins Ausland zu gehen
oder sind Sie bereits im Ausland beruflich tätig? Dann müssen
Sie auf Versicherungsschutz nicht verzichten. Private Krankenversicherer
bieten für diese Fälle Spezialtarife an.
Ausländer in Deutschland
Wenn Sie Deutschland für eine Studienreise, ein Studium oder
privat für längere Zeit besuchen, bieten Private Krankenversicherer
Spezialtarife an.
Speziell: Auslandsreisekrankenversicherung
Urlaub ist doch einfach die schönste
Zeit im Jahr! Damit Sie sich rundum sicher und sorglos entspannen
und erholen können, sollten Sie den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung
überlegen. In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine
der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Für viele beliebte
Urlaubsziele außerhalb Europas besteht überhaupt kein gesetzlicher
Versicherungsschutz. Auch für Privatversicherte ist eine Reise-Krankenversicherung
sinnvoll, denn damit entlasten Sie Ihre eigene Krankenversicherung.
Eventuell erworbene Ansprüche auf Beitragsrückerstattung
bleiben trotzdem erhalten, außerdem sichern Sie sich den wichtigen
Krankenrücktransport. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung
sind Sie weltweit für 42 Tage pro Auslandsreise ein ganzes Jahr
lang bestens abgesichert.
Was ist abgesichert ?
Auf allen Reisen im Ausland während eines Jahres genießen
Sie für Unfälle, Krankheiten und andere Notfälle, die
Sie dort erleiden, weltweiten Versicherungsschutz bis zu 42 Tagen
pro Reise. Wenn Sie innerhalb dieser Frist ins Krankenhaus eingeliefert
werden und dort länger bleiben müssen, haben Sie Versicherungsschutz,
solange Sie vor Ort stationär behandelt werden bzw. bis Sie von
uns nach Hause transportiert werden.
Die umfangreichen Leistungen im Überblick:
Ambulante und stationäre Behandlung
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Information über die
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und Mitteilung
über |
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deutsch- oder englischsprachige
Ärzte. |
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Erstattung in voller Höhe
Behandlungskosten durch Ärzte und Fachärzte nach |
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freier Wahl. |
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Bezahlung von Arznei-, Heil-
und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. |
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Leistung für schmerzstillende
Zahnbehandlung. |
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Übernahme der Unterbringung
im Krankenhaus als Privatpatient auf und |
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Abgabe von - wenn nötig
- Kostenübernahmegarantien gegenüber dem |
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Krankenhaus. |
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Übernahme der Kosten für
Krankentransporte. |
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Kontaktherstellung, sofern
erforderlich, zwischen den behandelnden Ärzten und |
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Ihrem Hausarzt
her. |
Krankenrücktransport
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Organisation und Kostenübernahme
von Krankenrücktransporte, die |
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medizinisch notwendig und ärztlich
verordnet sind |
Bei Tod im Ausland
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Organisation der Bestattung
im Ausland oder die Überführung nach |
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Deutschland und Übernahme
der Kosten bis 6.000 Euro. |
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AKTUELL |
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Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
Einkommensteuer 2023
Info-PDF hier! |
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Informationsbroschüre |
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Info-Broschüre der Marathon Finanz AG zum downloaden.
Download
PDF
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